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EU-Verbraucherkreditrichtlinie ermöglicht europaweit günstigere Kleinkredite

Veröffentlicht am 29. Juni 2007

Am 21. Mai 2007 haben die für das Verbraucherkreditrecht zuständigen EU-Minister in Brüssel beschlossen, dass Verbraucherdarlehen mit einer Kreditsumme von bis zu EUR 100.000 — in allen EU-Staaten künftig zu den selben Vertragskonditionen gewährt werden müssen. Diese umfassende Harmonisierung des Verbraucherkreditrechts ermöglicht künftigen Kreditnehmern Darlehenskonditionen europaweit und nicht mehr nur national zu vergleichen und somit selbständig den individuell attraktivsten Kredit auszuwählen.

Bis zur endgültigen Zustimmung durch das Europäische Parlament und der darauf zu erfolgenden Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber der EU-Staaten hat noch die alte EU-Verbraucherkreditrichtlinie ihre Gültigkeit. Diese sieht lediglich eine Minimalharmonisierung des Verbraucherkreditrechts vor.

EU-Verbraucherkreditrichtlinie ermöglicht europaweit günstigere Kleinkredite

Mit der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird ein europaweites Standardformular eingeführt mit dem Verbraucher die Darlehensbedingungen verschiedener Banken unproblematisch vergleichen können.

Hieraus wird u. a. künftig ersichtlich sein mit wie viel Prozentpunkten der effektive Jahreszins hinsichtlich des begehrten Verbraucherkredites zu Buche schlägt. Der Verbraucher wird nun mit wenig Aufwand erkennen können in welchem EU-Mitgliedstaat er den zinsgünstigsten Kredit aufnehmen kann da es insoweit derzeit europaweite Unterschiede von bis zu sechs Prozent gibt.

Des Weiteren ergibt sich aus vorgenanntem Standardformular die jeweilige Kostenstruktur des Kredites sowie die Bedingungen hinsichtlich einer vorzeitigen Kreditrückzahlung die so genannte „Vorfälligkeitsentschädigung“ welche nun ebenfalls europaweit harmonisiert wird. Bei der Festsetzung dieser Vorfälligkeitsentschädigung einigten sich die zuständigen EU-Minister zuletzt auf einen Schwellenwert in Höhe von EUR 10.000 –.

Zusätzlich gilt künftig europaweit ein einheitliches Widerrufsrecht das dem Darlehensnehmer gestattet den Verbraucherkreditvertrag binnen einer Frist von vierzehn Tagen zu widerrufen.

Allerdings muss beachtet werden dass nicht alle unter Verbraucherschutzgesichtspunkten für die Kreditvergabe und Kreditabwicklung relevanten Gesichtspunkte in die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie mit eingeflossen sind. So betrifft die neue Richtlinie nur festverzinsliche Verbraucherkredite. Immobilienkredite und Überziehungskredite sind von deren Schutz nicht mit umfasst. Dies führt dazu dass die neue Richtlinie beispielsweise Erwerbern von Schrottimmobilien keinen weiteren Schutz gewähren wird. Außerdem sieht die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie keinen Mechanismus vor der Banken eine erhöhte Sorgfaltspflicht auferlegt bereits überschuldeten Kleinkreditanfragen eine Absage zu erteilen.

Somit ermöglicht diese Modernisierung des einheitlich in den EU-Mitgliedstaaten umzusetzenden Verbraucherkreditrechts zwar künftig einen echten länderübergreifenden Angebotsvergleich vor Abschluss eines Verbraucherkredits ist allerdings nicht derart umfassend wie allseits von Verbraucherschützern gefordert.