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Falk Fonds 64 – auch hier sollen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen

Veröffentlicht am 08. März 2007

Falk Fonds 64: Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Nun sind auch Falk Fonds 64 von der Aufforderung ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen betroffen: nachdem im September 2006 das Insolvenzverfahren über den Fonds eröffnet worden war fordert nun der Insolvenzverwalter Dr. Bruder von den Anlegern die in den letzten Jahren gezahlten Ausschüttungen zurück.

Der Insolvenzverwalter sieht den Anspruch auf Rückforderung darin dass die Ausschüttungen nach seiner Auffassung aus den geleisteten Einlagen des Falk Fonds 64 gezahlt wurden und somit das haftende Kapital der Gesellschaft vermindert wurde. Dies sei ein Verstoß gegen § 172 Abs. 4 Handelsgesetzbuch so der Insolvenzverwalter.

Um die Insolvenzgläubiger befriedigen zu können wird nun Kapital benötigt. Die Einlagen die von den Falk Initiatoren als gesamtes Haftungskapital eingetragen worden waren so der Insolvenzverwalter müssen jetzt wieder bis auf den fehlenden Betrag ausgeglichen werden. Zwar müsste die Treuhandkommanditistin da sie im Handelsregister eingetragen ist die Verluste ausgleichen. Allerdings behauptet der Insolvenzverwalter dass die Treuhandkommanditistin die gegenüber den Anlegern bestehenden Freistellungsansprüche wirksam an ihn abgetreten hätte. Der Insolvenzverwalter fordert nun die Anleger auf ihre Ausschüttungen zurück zu zahlen.

Die Rückzahlungen sollen sofort vorgenommen werden was besonders die Anleger treffen wird die ihre Beteiligung mit einem Bankdarlehen finanziert haben. Vielen droht nun Privatinsolvenz da einerseits die Ausschüttungen häufig zur Zahlung der Bankdarlehen benutzt wurden andererseits keine Gelder zur Verfügung stehen um nun die Ausschüttungen zurückzuzahlen.