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Falk Fonds 71 – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen
Veröffentlicht am 25. September 2006
Nachdem der Falk Fonds Nr. 71 im August 2005 Insolvenz anmelden musste zeichnet sich jetzt die nächste Katastrophe für die Anleger ab. So hat der Insolvenzverwalter ankündigt dass er sämtliche seit 1999 geflossene Ausschüttungen zurück fordern will. Bislang sind mehrere zehntausend Anleger betroffen.
Hintergrund zur Rückforderung
Hintergrund dieser Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen ist die Tatsache dass seit dem Jahr 2000 den gezahlten Ausschüttungen keine Gewinne mehr gegenüber standen. Vielmehr entstanden seit 1999 Verluste die sich in einer Größenordnung von rund 8 Mill. Euro bewegen.
Um trotz der Verluste Ausschüttungen zahlen zu können wurde das Geld aus dem haftenden Kommanditkapital der Gesellschaft entnommen. Damit haben die Anleger letztlich das zur Zeichnung ihres Gesellschaftsanteils einbezahlte Kapital zurückerhalten so der Insolvenzverwalter.
Um die Insolvenzgläubiger befriedigen zu können wird nun Kapital benötigt. Die Einlagen die von den Falk Initiatoren als gesamtes Haftungskapital eingetragen worden waren müssen jetzt wieder bis auf den fehlenden Betrag ausgeglichen werden. Zwar müsste die Treuhandkommanditistin da sie im Handelsregister eingetragen ist die Verluste ausgleichen allerdings verfügt diese gegenüber den Anlegern über Freistellungsansprüche und kann diese– laut Insolvenzverwalter – an diesen abtreten. Der Insolvenzverwalter fordert nun die Anleger auf ihre Ausschüttungen zurück zu zahlen.
Die Rückzahlungen sollen sofort vorgenommen werden was besonders die Anleger treffen wird die ihre Beteiligung mit einem Bankdarlehen finanziert haben. Vielen droht nun Privatinsolvenz da einerseits die Ausschüttungen häufig zur Zahlung der Bankdarlehen benutzt wurden andererseits keine Gelder zur Verfügung stehen um nun die Ausschüttungen zurückzuzahlen.