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FAZ: Streit über Bankgebühren – und kein Ende
Veröffentlicht am 02. Mai 2022

FAZ berichtet zum Streit um Bankgebühren
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet am 01.05.2022 zum Thema Bankgebühren.
Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur sogenannten schweigenden Zustimmung unwirksam sind (Az. XI ZR 26/20). Doch bei der Umsetzung des Urteils mauern viele Banken und Sparkassen und versuchen sich zu wehren, indem sie zum Beispiel darauf verweisen, Ansprüche seien zwischenzeitlich verjährt.
Nach unserer Ansicht können Kund*innen von Banken und Sparkassen Kontoführungsgebühren und andere Gebühren der letzten zehn Jahre zurückfordern. Im Artikel der FAZ erläutert der Partner der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress, unter anderem Fragen zur Verjährung im Zusammenhang mit der Rückforderung von Bankgebühren.
BGH-Urteil zu Bankgebühren: Kritik von Verbraucherschützern (faz.net)