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Finanztest: Schiffs­fonds – Commerz­bank hat Provisionen verschwiegen

Veröffentlicht am 14. November 2017

Finanztest berichtet über unser Urteil zum Schiffsfonds CFB 166

Die Zeitschrift Finanztest berichtet über das von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2017 gegen die Commerzbank AG wegen einer Beteiligung am Schiffsfonds CFB 166. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

https://www.test.de/Schiffsfonds-Commerzbank-hat-Provisionen-verschwiegen-5250462-0/

Ein Anlageberater der Dresdner Bank – die Commerzbank AG ist deren Rechtsnachfolgerin – hatte dem Kläger eine Beteiligung am geschlossenen Schiffsfonds CFB Fonds 166 empfohlen. Bei der Beratung hatte der Berater nicht ordnungsgemäß auf die Provisionen hingewiesen, die die Bank für die Vermittlung der Beteiligung von der Fondsgesellschaft erhält. Konkret wurde dem Anleger lediglich erklärt, dass die Commerz­bank ein fünfprozentiges Agio erhalte. Dass die Bank darüber hinaus sieben Prozent Rück­vergütung vom einge­setzten Beteiligungs­kapital kassierte, wurde weder schriftlich im Prospekt noch mündlich bei der Beratung mitgeteilt.
Darüber hinaus wurde dem Kläger nicht erläutert, dass die Werthaltigkeit der Fondsschiffe fraglich ist  – auch dass die Schiffe, die aus einem Vorgängerfonds stammen, nicht den Wert beinhalten, der für den Erwerb dieser Schiffe bezahlt wurde. Die Fondsschiffe des CFB Fonds 166 wurden überteuert eingekauft, was ebenfalls aus dem Prospekt nicht eindeutig hervorging. Vor einer möglichen Kaufentscheidung hätte der Anleger jedoch mündlich und durch die Prospektangaben darüber aufgeklärt werden müssen.
Die Commerz­bank muss den Schiffs­fonds CFB-Fonds Nr. 166 rück­abwickeln, den Anleger also so stellen, als ob er die Fonds­beteiligung nie gezeichnet hätte.