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Finanztip empfiehlt Kanzlei AKH-H im Bereich Widerruf von PKW-Darlehen
Veröffentlicht am 24. November 2017
Finanztip-Empfehlung für AKH-H beim Widerruf Autokredit
Das Verbraucherportal Finanztip hat unsere Arbeit im Bereich Widerruf von Autokrediten honoriert und empfiehlt unsere Kanzlei als erfahrene Experten. Wir werden von Finanztip als Fachkanzlei mit Expertise gelistet.
http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/widerruf-autokredit/
Wir haben in den Darlehensverträgen fast aller Autobanken Fehler gefunden. Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben, dürfen den Kredit zeitlich unbeschränkt widerrufen. Die Folgen eines Widerruf sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück. Wer den Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen hat, dem werden nicht mal die gefahrenen Kilometer abgezogen. Auch Leasingnehmer kommen in den Genuss der verbraucherfreundlichen Gesetzgebung.
Insbesondere für Besitzer eines sogenannten Schummeldiesel bietet der Widerruf eine gute Möglichkeit, dem wenig kundenfreundlichen Verhalten der Auto-Konzerne entgegen zu treten. Den Schaden haben nämlich aktuell die Dieselkäufer der betroffenen Marken. Aufgrund der bereits erlassenen oder drohenden Fahrverbote in vielen deutschen Innenstädten ist das Fahrzeug nicht wie gewohnt zu gebrauchen. Hinzu kommt ein erheblicher Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge. Es sind jedoch nicht nur enttäuschte Dieselfahrer, denen der Weg des Widerrufs offensteht. Alle Autokäufer, die in den vergangenen Jahren entsprechende Verträge unterzeichnet haben, können von der bestehenden Rechtslage profitieren.