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First Real Estate insolvent – Schneeballsystem bewahrheitet?

Veröffentlicht von Andreas Frank am 06. Februar 2007

News

Wie das Amtsgericht Düsseldorf am vergangenen Freitag bestätigte, hat die First Real Estate Grundbesitz GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Düsseldorfer Kapitalanlagegesellschaft läuft seit dem 06.02.2007 unter dem Aktenzeichen 501 IN 31/07. Nach Informationen des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS) sind von der Insolvenz ca. 8.000 Anlegerinnen und Anleger betroffen, die in der Vergangenheit ca. 60 Mio. € bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH investiert haben.

First Real Estate insolvent – Schneeballsystem bewahrheitet?

Wie von unserer Kanzlei bereits berichtet, führt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der First Real Estate Grundbesitz GmbH wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs unter dem Aktenzeichen 130 Js 44/05. Diesem Ermittlungsverfahren ist nunmehr eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gefolgt, die derzeit von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geprüft wird.

Im Sommer 2006 bat die First Real Estate Grundbesitz GmbH eine Vielzahl ihrer Anleger um Stundung der noch offenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern. Dementsprechend hat sie im August 2006 die fälligen Zinszahlungen nicht geleistet. Schließlich war und ist die First Real Estate Grundbesitz GmbH für alle diejenigen, die ein Informationsinteresse an der Entwicklung und vor allem an dem von ihnen eingebrachten Kapital hinsichtlich der Anlage haben, nicht erreichbar.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Die Anleger sehen sich nun in ihren seit längerem gehegten Befürchtungen bestätigt, im vorliegenden Fall in ein Schneeballsystem investiert zu haben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde auf illegitime Weise neues Kapital beschafft, um die Ansprüche der Altanleger überhaupt befriedigen zu können. Dass dabei ein Großteil des in der Regel eingebrachten Kapitals auf der Strecke bleiben muss, liegt auf der Hand. Anlegern ist in jedem Fall zu raten, zivil- und strafrechtliche Ansprüche prüfen zu lassen. Geschädigte Anleger können sich über das Kontaktformular an uns wenden. Gerne prüfen wir für Sie die in Frage kommenden Ansprüche und machen diese geltend.