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Fundus Fonds 28: Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Commerzbank AG

Veröffentlicht von Christopher Kress am 26. Januar 2015

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 22. Dezember 2014 hat die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Commerzbank AG zum Schadensersatz in Höhe von über 67.288 00 € und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am Fundus Fonds 28 verurteilt.

Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Commerzbank: Sachverhalt und Entscheidung

Dem Kläger wurde von der Beklagten der Fundus Fonds 28 als Kapitalanlage empfohlen. Die Beteiligung an dem Fonds stellte sich nunmehr nahezu als Totalverlust dar. Der Kläger wurde nicht darüber aufgeklärt dass die Commerzbank AG für die Vermittlung des Fundus Fonds Rückvergütungen erhalten hatte.

Die 6. Kammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat der Klage in voller Höhe stattgegeben und die Commerzbank AG insoweit zur Zahlung von Schadensersatz gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Treuhandvertrag mit der Treuhänderin des Fonds verurteilt.

Das Gericht stützt das Urteil auf eine unterbliebene Aufklärung über die Höhe der an die Dresdner Bank bzw. die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin geflossenen Provisionen in Form von Rückvergütungen (sog. Kick-Backs). Anfangs behauptete die Beklagte noch sie hätte keine umsatzabhängige Rückvergütung erhalten. Dies konnte mithilfe der von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann dem Gericht vorgelegten Vertriebsvereinbarung entkräftet werden. Sodann hielt die Beklagte nicht mehr daran fest und stellte den Erhalt von Rückvergütungen unstreitig. Die Beklagte bestritt nicht substantiiert dass sie bzw. ihre Mitarbeiter den Kläger nicht über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt haben. Somit hat die Beklagte den klägerischen Vortrag gemäß § 138 III ZPO unstreitig gestellt.

Die beklagte Commerzbank AG wurde zum Schadensersatz wie beantragt in voller Höhe verurteilt. Steuervorteile hat das Gericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Schadensersatzanspruch des Klägers nicht schadensmindernd angerechnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit zum Urteil

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fonds. Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein, die unsere Kanzlei bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat.

Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun?

Anlegern geschlossener Fonds wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Über unser  Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.