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Gallinat-Bank unterliegt vor dem LG Essen

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 13. April 2006

Justitia-Hochhäuser

Am 06.04.2006 hat das Landgericht Essen in zwei weiteren Fällen entschieden, dass Darlehensverträge der Gallinat-Bank zur Finanzierung der Beteiligung Immobilienfonds Grundbesitz Wohnbaufonds Ost-West GbR wegen eines Formfehlers nichtig sind.

Urteil gegen Gallinat-Bank: Darum ging es

In den streitgegenständlichen Darlehensverträgen fehlte die Gesamtbetragsangabe, also die Angabe aller Zahlungen, die der Verbraucher bis zum Ende der Laufzeit des Darlehens zu leisten hat. Diese Angabe ist nach dem Verbraucherkreditgesetz zwingend vorgeschrieben. Angegeben waren lediglich die Zahlungen bis zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist. Darüber hinaus wurden die Tilgungsleistungen nicht berücksichtigt. Dies ist unzureichend.

Die Gallinat Bank wurde auf die von unserer Kanzlei erhobene Klage zur Rückzahlung der Darlehensraten für die letzten vier Jahre und zur Freigabe der abgetretenen Lebensversicherungen verurteilt. Anstelle der Rückzahlung der Darlehenssumme kann die Bank nur die Übertragung der Fondsanteile verlangen. Das Urteil, das als sogenanntes „Stuhlurteil“ ergangen ist, ist noch nicht rechtskräftig. Bei einem Stuhlurteil ergeht die Entscheidung am Ende der Sitzung. Eine solche sofortige Entscheidung ist im Zivilprozess nur bei klaren und eindeutigen Fällen üblich.

Eine schriftliche Ausfertigung des Urteils liegt noch nicht vor. Das Gericht wies darauf hin, dass die Behörde seit vier Wochen bestreikt werde und daher viele Akten liegen geblieben seien. Die Urteilsausfertigung kann sich daher noch verzögern.

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