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Geschlossene Flugzeug-Leasingfonds in der Krise – Fluggesellschaft Hamburg International stellt Insolvenzantrag

Veröffentlicht am 02. November 2010

Die Fluggesellschaft Hamburg International mit mehr als 320 Mitarbeitern ist zahlungsunfähig und hat den Flugbetrieb weitgehend eingestellt. Die Charterlinie die für Reiseveranstalter wie Thomas Cook und TUI fliegt stellte nach eigenen Angaben beim Hamburger Amtsgericht einen Insolvenzantrag. Die Insolvenz betrifft nicht nur die Mitarbeiter sondern auch zahlreiche Zeichner geschlossener Flugzeug-Leasingfonds. Kunden von vier Emissionshäusern haben sich an Fliegern vom Typ Airbus A 319 beteiligt die an Hamburg International vermietet wurden. Die Einnahmen fallen nunmehr aus.

Lloyd-Fonds Wölbern Invest Wealthcap HGA Capital

Für manche der Beteiligten kam die Insolvenz so unerwartet wie eine Turbulenz bei bestem Flugwetter so der Fondsmanager beim Hamburger Initiator Lloyd Fonds. Hier geht es um zwei Fonds: den Air Portfolio II mit zwei Maschinen (61 Millionen Euro) und den Dachfonds Premium Portfolio der zum Teil in das Air Portfolio investiert hat.

Wölbern Invest hatte sich bei den Fonds Global Transport Aviation Nummer zwei und drei mit jeweils einem Flieger auf die Regional Airline verlassen. Ebenso betroffen sind die Unicredit Tochter Wealthcap und HGA Capital. Deren Fonds haben sich über Genussrechte an einem Dachfonds der HSH Nordbank beteiligt.

Da die Bedingungen in der Luftfracht schlechter sind als im Jahr 2007 bemüht sich die Aircraft Leasing & Management nun um neue Leasingnehmer. Bei den Lloyd-Fonds übernimmt dies Doric selbst ein Initiator geschlossener Fonds. Hierbei wird es zukünftig nicht leicht sein einen neuen Mieter zu finden.

Haftung für falsche Beratung

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Flugzeugfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Flugzeugfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Hierbei können Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätten sie die Beteiligung nicht geschlossen.

Betroffene Anleger von Flugzeugfonds sollten deren in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Über unser Kontaktformular haben betroffene Anleger die Möglichkeit sich hinsichtlich der in ihren Fällen bestehenden Handlungsoptionen schnell und umfassend zu informieren.