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Haftung der Deutschen Bank für Schäden bei dem Fonds Grundbesitz-Invest

Veröffentlicht am 16. Dezember 2005

Die Krise bei den deutschen offenen Immobilienfonds greift nun auch auf die Deutsche Bank über. Den in Not geratenen Immobilienfonds Grundbesitz-Invest hat die Deutsche Bank vorübergehend geschlossen. Eine derartige Maßnahme ist bislang noch nie durchgeführt worden. Der Fonds hat vor allem in deutsche Gewerbeimmobilien investiert. Sinkende Büromieten und leer stehende Gebäude haben zu der finanziellen Schieflage geführt. 300.000 Anleger hatten in den Fonds investiert.

Rücknahmestopp

Dieser einzigartige Rücknahmestopp soll bis Februar 2006 bestehen bleiben. Bis dahin sollen die Immobilien des Fonds neu bewertet werden. Seit Auflage des ersten Immobilienfonds vor 40 Jahren ist noch nie ein Fonds geschlossen worden. Bis heute sind bei allen in Schieflage geratenen Fonds die Mutterhäuser mit Liquidität eingesprungen. Allein am Montag den 12.12.2005 haben Anleger Anteile in Höhe von 300 Mio. EUR zurückgegeben. Durch den Rücknahmestopp können nun Anleger ihre Anteile nicht mehr in Geld tauschen.

Keine Stützaktion geplant

Es kann nicht davon ausgegangen werden dass die Deutsche Bank eine Stützungsaktion für den Fonds plant. Dies da die Begründung der DB Real Estate für den Rücknahmestopp lautete dass alle Anteilseigner des Fonds in ihren Handlungsmöglichkeiten gleichgestellt werden sollten. Es wird vielmehr vermutet dass der Fonds abgewickelt werden soll und die Immobilienbestände über das Investmentbanking der Bank verkauft werden sollen. Der Fonds mit einem Volumen von 6 Mrd. EUR könnte hierdurch um bis zu 10 % abgewertet werden.

Möglichkeiten geschädigter Anleger

Diejenigen Anleger welche nicht vor Montagnachmittag ihre Anteile zurückgegeben haben können gegen die Deutsche Bank Schadenersatzansprüche geltend machen. Grundlage hierfür ist zum einen die rechtswidrige Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen. Zum anderen können die Schadenersatzansprüche auf Prospekthaftung gestützt werden. Da das Prospekt nicht auf die angespannte Liquiditätslage angepasst wurde und Zahlungen an Dritte nicht ausreichend dargelegt wurden kann u.U. eine komplette Rückabwicklung der Anteilskäufe durchgesetzt werden.

Durch die Vertretung mehrerer Anleger können wir eine Bündelung von Interessen erwirken. Dies führt zum einen zu einem Vorgehen mit „vereinten Kräften“ und zum anderen zu einer Minimierung der anwaltlichen Kosten für den einzelnen Anleger. Geschädigte Anleger bitten wir zunächst ihre Adressen unserer Kanzlei mitzuteilen. Sie können auch bereits Kopien der Vertragsunterlagen zusenden. Geschädigte erhalten dann weitere Informationen über die Möglichkeiten des Vorgehens sowie zu den bei Mandatserteilung anfallenden Gebühren.

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