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Haftung für Verluste mit Wertpapieren

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 01. Juni 2002

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Durch die Turbulenzen im Bereich der new economy der anhaltenden Rezession der US-amerikanischen und deutschen Konjunktur und den Terroranschlag vom 11. September mussten viele Kapitalanleger erhebliche Verluste bei der Anlage in Wertpapieren verbuchen.

Haftung für Verluste mit Wertpapieren

In manchen Fällen ist es möglich gegen die Bank den Anlageberater das Vertriebsunternehmen den Kapitalsuchenden oder andere Beteiligte zivilrechtlich vorzugehen. Nachfolgend wollen wir in einem kurzen Überblick einige Möglichkeiten für einen Haftungsanspruch darstellen. Wir möchten jedoch betonen dass ein Haftungsanspruch in jedem Einzelfall geprüft werden muss und keine pauschalen Aussagen getroffen werden können.

Nach dem Leitbild des Gesetzgebers ist der Anleger der sein Geld auf dem Kapitalmarkt mit der Hoffnung auf Rendite einsetzt grundsätzlich allein für sein Handeln verantwortlich und muss dementsprechend selbst das mit der Anlage verbundene Risiko tragen. Das Kapitalanlagerecht kennt daher keinen so weitreichenden Schutz wie das Verbraucherschutzrecht. Anders als im Bereich des Verbraucherschutzes geht es beim Handel mit Wertpapieren nicht um Verbrauchsgüter und Anschaffungen die jeder Mensch im Rahmen normaler Lebensführung erwirbt. Auch in der Höhe der Beträge unterscheidet sich der Bereich der Kapitalanlage vom Anwendungsbereich des Verbraucherschutzes. Der Gesetzgeber geht davon aus dass der Anleger dementsprechend wohlüberlegt handelt bevor er eine Anlageentscheidung trifft sich umfassend informiert und sich ggf. beraten lässt.

Da der Anleger somit das Risiko seiner Geldanlage zunächst selbst trägt muss er auch in die Lage versetzt werden das jeweilige Risiko anhand der verfügbaren Informationen auch richtig einzuschätzen. Werden ihm Informationen von Dritter Seite vorenthalten sind die Informationen missverständlich oder falsch dann kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Daher stellt die richtige und vollständige Information des Anlegers einen wichtigen Schwerpunkt in der Haftungssystematik des Kapitalanlagerechts dar.

Für die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Wertpapieren kommen verschiedene Haftungsgrundlagen und Anspruchsgegner in Betracht unter anderem:

  1. Prospekthaftung
    Gibt der Kapitalsuchende ein Emissionsprospekt heraus um Anleger und Investoren zu gewinnen dann müssen die Angaben im Emissionsprospekt richtig und vollständig sein.
  2. Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Auskunftsvertrags
    Ein Anlagevermittler der wie ein Makler auftritt und Kapitalanlagen für den Kapitalsuchenden vertreibt und anbietet schuldet dem Anlageinteressenten vollständige und richtige Auskunft über alle Umstände die für die Anlageentscheidung wesentlich sind. Falsche oder unvollständige Informationen können auch hier einen Schadensersatzanspruch begründen. Auch eine Bank kann als Anlagevermittler auftreten. So wurde jüngst in einem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf bei dem wir den Geschädigten vertraten eine Bank wegen falscher Angaben zur Zusammensetzung eines geldmarktnahen Fonds zum Schadensersatz verurteilt (LG Düsseldorf Urt. v. 06.12.2001 Az. 21 S 734/00). Der Mitarbeiter der Bank hatte angegeben der Fonds sei zusammengesetzt aus 90 % geldmarktnahen Papieren und 10 % Rentenpapieren. Tatsächlich belief sich der Anteil der geldmarktnahen Titel jedoch auf lediglich 34 % und der Anteil der Rentenpapiere war mit 20% doppelt so hoch wie angegeben.
  3. Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines stillschweigend geschlossenen Beratungsvertrags
    Ein Beratungsvertrag kommt zustande wenn ein Anlageberater (dies kann auch eine Bank oder eine Versicherung sein) dem Anlageinteressenten eine Kapitalanlage anempfiehlt die dessen besondere Bedürfnisse berücksichtigt. Im Gegensatz zum Vermittler tritt der Anlageberater dem Kunden gegenüber nicht wie ein Handelsvertreter oder Verkäufer auf der sein jeweiliges Anlageprojekt anpreist. Der Anlageberater tritt vielmehr als selbständiger und unabhängiger Ratgeber auf der dem Kunden bei der Auswahl der richtigen Kapitalanlage behilflich ist.

Der Anlageberater ist nicht nur zur vollständigen und richtigen Information verpflichtet. Er muss darüber hinaus prüfen ob die empfohlene Kapitalanlage für den Anleger geeignet ist. Hierzu muss er zunächst den Wissensstand des Anlegers seine Risikobereitschaft und das Anlageziel erfragen. Die Kapitalanlage die der Berater dem Anleger empfiehlt muss dies berücksichtigen.

Entspricht die empfohlene Kapitalanlage nicht den Bedürfnissen des Anlegers dann haftet der Anlageberater auf Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag.

Anders als der Anlagevermittler muss der Anlageberater auf die speziellen Risiken der jeweiligen Kapitalanlage hinweisen. Ist ein solcher Hinweis unterblieben dann kann dies zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.

Beispiele für Risiken bei Wertpapieranlagen

Gerade im Wertpapierbereich sind die Risiken so vielfältig wie die Anlageformen. Wir möchten hier daher nur einige Beispiele aufzählen:

WertpapiereRisiken
Verzinsliche Wertpapiere/ AnleihenBonitätsrisiko
Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Schulders betrifft besonders Auslandsanleihen zuletzt Argentinien.

Zinsänderungsrisiko
Bei festverzinslichen Wertpapieren kann der Kurs fallen wenn das Marktzinsniveau steigt. Dies trifft verstärkt bei sog. Zero Bonds zu bei denen die Zinsen nicht periodisch sondern einmalig am Ende der Laufzeit ausbezahlt werden.
AktienInsolvenzrisiko
Als Mitinhaber der Aktiengesellschaft ist der Anleger mit seiner Kapitalanlage am Insolvenzrisiko des Unternehmens beteiligt.

Kursänderungsrisiko
Aktienkurse weisen unvorhersehbare Schwankungen auf. Dabei überlagern sich Einflüsse der Gesamtwirtschaft mit den unternehmensspezifischen Risiken.
Investmentanteilsscheine (Fonds)Fondsmanagement
Nach Erwerb des Anteilsscheins kann der Anleger auf die Anlagepolitik des Fonds keinen Einfluss mehr nehmen. Die konkrete Anlageentscheidung trifft das Fondsmanagement.

Risikokonzentration durch spezielle Anlageschwerpunkte
Mit zunehmender Spezialisierung des Fonds steigt das Anlagerisiko. Länderfonds oder regionale Fonds verzichten beispielsweise auf Risikostreuung durch von Märkten vieler Länder. Branchenfonds sind ebenfalls sehr riskant weil eine branchenübergreifende Risikostreuung ausgeschlossen ist.

Kostenfreie Ersteinschätzung für geschädigte Kapitalanleger

Wenn Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben dann überprüfen wir gerne für Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen können.

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