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Handelsblatt: Widerruf von Autokreditverträgen – Kleiner Fehler, große Sprengkraft

Veröffentlicht am 17. Oktober 2017

Handelsblatt berichtet zum Widerruf von Autokreditverträgen und unserer Kanzlei

Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 17.10.2017 über das Thema Widerruf Autokredit und die Tätigkeit der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann in diesem Bereich. Wir haben Fehler in zahlreichen Autokreditverträgen entdeckt, die den Widerruf von Autokreditverträgen ermöglichen können. http://www.handelsblatt.com/my/finanzen/steuern-recht/recht/widerruf-von-autokreditvertraegen-kleiner-fehler-grosse-sprengkraft/20460690.html

Autokäufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben, dürfen den Kredit zeitlich unbeschränkt widerrufen. Die Folgen eines Widerruf sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück. Wer den Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen hat, dem werden nicht mal die gefahrenen Kilometer abgezogen. Auch Leasingnehmer kommen in den Genuss der verbraucherfreundlichen Gesetzgebung.

Im Dieselskandal ergeben sich für Besitzer eines sogenannten Schummeldiesels über einen Widerruf der Finanzierung gute Möglichkeiten, dem wenig kundenfreundlichen Verhalten der Auto-Konzerne entgegen zu treten. Den Schaden haben nämlich aktuell die Dieselkäufer der betroffenen Marken. Aufgrund der geplanten und teilweise bereits erlassenen Fahrverbote in vielen deutschen Innenstädten ist das Fahrzeug nicht wie gewohnt zu gebrauchen. Hinzu kommt ein erheblicher Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge. Es sind jedoch nicht nur enttäuschte Dieselfahrer, denen der Weg des Widerrufs offensteht. Alle Autokäufer, die in den vergangenen Jahren entsprechende Verträge unterzeichnet haben, können von der bestehenden Rechtslage profitieren.