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Hannover Leasing Fonds Nr. 193 (Wachstumswerte Europa III): Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG

Veröffentlicht am 11. August 2015

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 16. Juli 2015 hat die 28. Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Commerzbank AG zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 193 verurteilt. Zudem ist die Bank verpflichtet, die Klägerin von sämtlichen weiteren wirtschaftlichen Nachteilen aus und im Zusammenhang mit ihrer Fondsbeteiligung freizustellen.

Hannover Leasing Fonds Nr. 193: Sachverhalt und Entscheidung

Der Klägerin wurde von der Beklagten der geschlossene Immobilienfonds Hannover Leasing 193 als Kapitalanlage empfohlen. Die Klägerin wurde nicht darüber aufgeklärt dass bzgl. der von ihr erworbenen Beteiligung das Risiko des Totalverlustes bzgl. des in den Fonds investierten Kapitals besteht. Zudem wurden durch die Bank die Risiken des Fonds, unter anderem mit der vergleichenden Betrachtung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds mit Aktien, verharmlost. Darüber, dass es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Personen aus dem Kreis der Fondsinitiatoren gibt und in diesem Zusammenhang die Geschäftsräume der Fondsinitiatorin durchsucht worden sind, klärten die beiden Bankberater die Klägerin im Beratungsgespräch ebenfalls nicht auf. Der Prospekt bzgl. des Hannover Leasing Fonds 193 wurde der Klägerin erst am Tag der Beratung übergeben, was das Gericht als verspätet ansah, da für die Bank erkennbar war, dass die Klägerin den Prospekt nicht vor der Zeichnung der Beteiligung lesen kann.

LG Frankfurt entscheidet zugunsten Klägerin

Die 28. Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat der Klage in voller Höhe stattgegeben und die Commerzbank AG insoweit zur Zahlung von Schadensersatz gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Treuhandvertrag mit der Treuhänderin des Fonds verurteilt. Die Beklagte behauptete im Prozess, dass sie keinerlei Beratungsfehler begangen habe, im Übrigen auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auch nicht hinzuweisen gewesen sei. Der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Frankfurt am Main, hielten die Behauptungen der beklagten Bank nicht stand. So stand nach der Zeugenvernehmung der beiden beratenden Bankberater und des Ehemanns der Klägerin nach Überzeugung des Gerichts fest, dass die Beratung der Commerzbank AG fehlerhaft war. So konnte mithilfe der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auch herausgearbeitet werden, dass die Beratung der Bank hinsichtlich der Veräußerbarkeit der Fondsanteile eklatant falsch war. Die beklagte Commerzbank AG wurde zum Schadensersatz wie beantragt in voller Höhe verurteilt. Steuervorteile hat das Gericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Schadensersatzanspruch der Klägerin nicht schadensmindernd angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit zum Urteil

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Amin reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat. Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun? Anlegern geschlossener Fonds wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.