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Hanseatica-Fonds aktuell: Bonnfinanz AG erkennt Klage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vollumfänglich an

Veröffentlicht von Christopher Kress am 25. März 2014

Die Bonnfinanz AG hat in einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen einer Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Hanseatica-Fonds Europa Immobilien Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG die Klage des von unserer Kanzlei vertretenen Anlegers in vollem Umfang anerkannt.

Hanseatica-Fonds: Sachverhalt der Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG im Rahmen einer Beratung eine Beteiligung an der Hanseatica Europa Immobilien Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG in Höhe von 30.000 00 DM empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1998 statt. Der Kläger wollte eine sichere Geldanlage zeichnen. Dies teilte er dem Berater auch mit. Die Bonnfinanz AG hingegen behauptet sie habe den Kläger über alle Risiken aufgeklärt.

In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Ellwangen sagte der Bonnfinanz Berater unter anderem aus dass er damals hinsichtlich der Kapitalanlage der Hanseatica-Fonds nicht von einem Risiko ausgegangen sei. Das Landgericht Ellwangen ist aber von einer Verjährung der Ansprüche ausgegangen.

Die Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun in der mündlichen Verhandlung vom 12.02.2014 ausgeführt dass es beabsichtigt das Urteil des Landgerichts Ellwangen aufzuheben.
Der Senat wies darauf hin dass aufgrund der Angaben des Zeugen in erster Instanz und auch der eigenen Angaben des Klägers die insoweit korrespondieren von einer nicht anlegergerechten Beratung im Hinblick auf das Totalausfallrisiko der empfohlenen Anlage auszugehen ist und demzufolge anders als es das Landgericht gesehen hat die Klage begründet sei. Zudem sei auch keine Verjährung eingetreten.

Um ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zu vermeiden hat die Bonnfinanz AG daraufhin die Klageforderung des Klägers vollumfänglich anerkannt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat daher am 20.02.2014 ein sogenanntes Anerkenntnis-Urteil erlassen welches aber keine Entscheidungsgründe aufweist.

Fazit

Der Prozessverlauf bestätigt die Regel dass unliebsame Entscheidungen von Obergerichten durch ein Anerkenntnis als taktisches Mittel durch Finanzvertriebe verhindert werden. Damit sollen anlegerfreundliche Urteile von höheren Gerichten diese haben schließlich eine ausstrahlende Wirkung vermieden werden.