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HSC Optivita UK II aktuell: LG Hannover verurteilt Finanzdienstleister

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 15. April 2016

In einem seitens der Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Hannover einen Finanzdienstleister zu Schadensersatz und Rückabwicklung eines geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds verurteilt.

HSC Optivita UK II-Urteil: Sachverhalt und Entscheidung

Die Klägerin beteiligte sich im Jahr 2006 an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK II. Dieser Fonds investierte in bereits bestehende britische Lebensversicherungsfonds, die auf dem dortigen Zweitmarkt erworben werden sollten. Die Klägerin machte geltend, dass sie durch die Beklagte nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und Nachteile, sowie anfallende Provisionen aufgeklärt wurde. Auch sei der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben worden.

Das Landgericht Hannover war nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Klägerin der Emissionsprospekt zur streitgegenständlichen Beteiligung nicht rechtzeitig übergeben wurde und die Klägerin im Rahmen der Beratung nicht ordnungsgemäß über die enge Verflechtung der Treuhänderin mit der Emittentin/Initiatorin und die sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte aufgeklärt wurde. Ferner war es davon überzeugt, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über an die Beklagte fließende Provisionen von mehr als 15 % aufgeklärt wurde. Folgerichtig entschied das Landgericht Hannover, den Finanzdienstleister zu Schadensersatz zu verurteilen.

Fazit zum Urteil

Auch diese Entscheidung stärkt die Stellung geschädigter und fehlerhaft beratener Anleger. Sie zeigt erneut, dass eine erfolgreiche Geltendmachung bestehender Ansprüche auch gegen sogenannte freie Anlageberater noch einige Jahre nach der Zeichnung erfolgversprechend sein kann. Anlegern geschlossener Fonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular  haben Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen umfassend beraten zu lassen.