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Insolvenzantrag der SÜBA-Bau AG
Veröffentlicht am 05. März 2002
Wie die Medien berichten hat der Vorstand der SÜBA-Bau AG am 05.03.2002 beim Amtsgericht Mannheim Insolvenzantrag gestellt. Bei der SÜBA-Unternehmensgruppe handelt es sich um eine der bedeutendsten Wohnbaugesellschaften Deutschlands.
Die SÜBA-Bau AG
Das Unternehmen war bereits im Jahre 1967 gegründet worden. Der frühere Ministerpräsident von Baden-Württemberg Lothar Späth war bis Ende letzten Jahres Chef des SÜBA-Aufsichtsrats und trotz seiner Tätigkeit für Jenaoptik noch als Stellvertreter beschäftigt. Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung hätte sich die SÜBA laut Expertenmeinung mit Bauprojekten im Ausland verzettelt. Die SÜBA war eines der ersten Bauunternehmen in Deutschland das Neubauwohnungen schlüsselfertig im großen Stil angeboten hatte. Gebaut wurden große mehrgeschossige Einheiten mit zahlreichen Wohnungen die man nicht gerade als optisch ansprechend bezeichnen kann. Die Objekte entstanden meist in großen Neubaugebieten.
Nicht allgemein bekannt geworden ist die Tatsache, dass die SÜBA bei zahlreichen Steuersparmodellen in Form Erwerber- und Treuhandmodellen als Verkäuferin aufgetreten ist. Vielfach wurde bei diesen Modellen eng Vertrieb und Treuhändern zusammengearbeitet. Von Vermittlern wurden die von der SÜBA erstellten Wohnungen an meist Klein- und Mittelverdiener als Steuersparmodell verkauft. Bei diesen Projekten spielte in vielen Fällen eine hohe versteckte Innenprovision an den Vertrieb eine Rolle, die den Kaufpreis erhöht hat ohne dass dies für den Erwerber den Wert oder die Rendite erhöht hätte. Da in jüngster Zeit die obergerichtliche Rechtsprechung dahingehend tendiert, solche versteckten Innenprovisionen für aufklärungspflichtig zu erklären, stehen Schadensersatzansprüche auch gegen die Verkäufer solcher Objekte im Raum. Durch den Insolvenzantrag der SÜBA haben nun zahlreiche betroffene Immobilienerwerber nun die Chance verloren, Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf wirtschaftliche Durchsetzbarkeit geltend zu machen.