Das Landgericht Kassel hat mit Urteil vom 12.12.2017 den freien Finanzdienstleister Bonnfinanz AG wegen einer Beteiligung am IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK zur kompletten Rückabwicklung inklusive entgangenem Gewinn verurteilt. Das Urteil wurde von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstritten. In dem Urteil führt das Gericht aus, dass dieser Fonds nicht zur sicheren Altersvorsorge geeignet ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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