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König & Cie. Produktentankerfonds V: MT King Emerald und MT King Edgar insolvent

Veröffentlicht von Andreas Frank am 08. November 2012

MT King Emerald und MT King Edgar insolvent: Die Reihe von Hiobsbotschaften für Anleger geschlossener Schiffsfonds will auch im gerade begonnenen November diesen Jahres nicht abreißen. Immer mehr Schiffsgesellschaften geraten in finanzielle Schieflage und müssen infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten. Aktuell betroffen: Die Schiffsgesellschaften MT King Edgar und MT King Emerald aus dem seitens König & Cie. aufgelegten Produktentankerfonds V. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet wurde zwischenzeitlich über das Vermögen der MT „King Emerald“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG (Az.: 67 e IN 226/12) sowie über das Vermögen der MT „King Edgar“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG (Az.: 67 e IN 334/12) die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet.

MT King Emerald und MT King Edgar insolvent: Investition in zwei Produkten- und Chemikalientanker

König & Cie. hatte den in die beiden Prdukten- und Chemikalientanker MT King Edgar und MT King Emerald investierenden Produktentankerfonds V mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 70.446.000 aufgelegt. An den beiden Fondsschiffen MT King Edgar und MT King Emerald hatten sich laut König & Cie. Leistungsbilanz 2010 zuletzt 319 Schiffsfondsanleger beteiligt. Bereits kurz nach der Erstemission des König & Cie. Produktentankerfonds V hatten laut Angaben der König & Cie. Leistungsbilanz  2011 die MT „King Emerald“ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG Fremdkapital in Höhe von € 27.165.000 die MT King Edgar Tankschifffahrts GmbH & Co. KG Fremdkapital in Höhe von € 30.288.000 aufnehmen müssen.

Gemäß der aktuellen König & Cie. Leistungsbilanz 2011 erhielten die Anleger des König & Cie. Produktentankerfonds V im Jahr 2011 keine Ausschüttungen. Wie den König & Cie. Leistungsbilanzen 2010 und 2009 zu entnehmen ist hatte der König & Cie. Produktentankerfonds V auch in den beiden Jahren zuvor keinerlei Ausschüttungen an die Schiffsfondsanleger vorgenommen.

Wie der Leistungsbilanz 2011 ferner zu entnehmen ist waren die beiden König & Cie. Schiffsgesellschaften MT King Emerald und MT King Edgar im ersten Halbjahr 2012 nicht mehr in der Lage den ausstehenden Tilgungsverpflichtungen aus den aufgenommenen Darlehen nachzukommen. Nachdem die im Zuge dessen zwischen der König & Cie. Fondsgeschäftsführung und der Gläubigerbank hinsichtlich einer geplanten Neustrukturierung der Darlehen geführten Gespräche fruchtlos gescheitert waren blieb den  König & Cie. Schiffsgesellschaften MT King Emerald und MT King Edgar lediglich der Gang vor das zuständige Insolvenzgericht.

Fazit: Die ihr Geld in die beiden König & Cie. Produktentankerfonds V investierten Fondsschiffe MT King Edgar und MT King Emerald investierenden 319 Schiffsfondsanleger müssen nunmehr mit einem Totalverlust rechnen.

HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene König & Cie. Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Sollten betroffene König & Cie. – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene König & Cie. Produktentankerfonds V Anleger jetzt tun?

Betroffene Anlegern des König & Cie. Produktentankerfonds V wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.