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Karatbars International GmbH – BaFin ordnet Rückabwicklung an, Staatsanwaltschaft ermittelt

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 13. November 2019

Die in Stuttgart ansässige Karatbars International GmbH wurde 2011 gegründet. Gründer und Geschäftsführer ist Harald Seiz. Das Unternehmens Karatbars beschäftigt sich mit den Themen Gold Blockchain, im Fokus stehen der Handel und Versand kleiner Goldbarren und Geschenkkarten mit Gold und goldbasierte Digitalwährungen – „KaratGoldCoin“ und „KaratBankCoin“ sowie ein sogenanntes Voice-over-Blockchain Smartphone. Die Karat Gold Münze ist eine Kryptowährung, die über das Produkt „CashGold“ an physisch hinterlegtes Gold gebunden ist. Aus den Kryptowährungen plante Seiz, ein weltweit akzeptiertes Zahlungsmittel zu machen.

BaFin: Kryptowährung muss abgewickelt werden – Staatsanwaltschaft Stuttgart: Ermittlungen wegen Betruges

Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat der Karatbit Foundation in Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des KaratGoldCoins ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Auf der Website der BaFin finde sich auch der Hinweis, dass der Bescheid der BaFin von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sei, jedoch noch nicht bestandskräftig. Der Grund für den Bescheid zur Rückabwicklung: Das Versprechen eines festen Wechselkurses zwischen Kryptotoken und Gold sei laut BaFin sogenanntes E-Geld. Um das auszugeben, brauchen Unternehmen in Deutschland eine Genehmigung der BaFin.
Informationen des Handelsblatts zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Harald Seiz. Sie verdächtigt ihn unter anderem des Betrugs. Laut Handelsblatt behauptet Geschäftsführer Seiz, er wisse nichts von Ermittlungen.

Medienberichten zufolge könnte sich der nächste Anlegerskandal anbahnen – nämlich dann, wenn die Anlegergelder nicht oder nicht vollständig vorhanden sein sollten. Nicht zuträglich ist, dass der letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss des Unternehmens der des Jahres 2015 ist. Nur wer seinen Jahresabschluss im Bundesanzeiger publiziert und positive Zahlen vorweisen kann, erfüllt jedoch die Kriterien von Sicherheit & Transparenz.


Im BaFin Journal vom Dezember 2015 in der Rubrik „Warnungen und aktuelle Kurzmeldungen zum Verbraucherschutz“ weißt die Behörde auf Folgendes hin: Karatbars International GmbH ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die BaFin habe keine Erlaubnis für die Geschäftstätigkeit erteilt, daher unterliege das Unternehmen nicht ihrer Aufsicht. Weiter ist zu lesen : „Auf verschiedenen englischsprachigen Internetseiten, welche direkt mit der Internetseite der Karatbars International GmbH unter www.karatbars.com verknüpft sind, finden sich Behauptungen, wonach „Karatbars International“ von der BaFin empfohlen beziehungsweise gutgeheißen werde. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die BaFin empfiehlt keine Anbieter oder Anlageprodukte.“


Wie das Handelsblatt zudem berichtet, soll Harald Seiz behauptet haben, dass es eine zur Unternehmensgruppe gehörende Kryptobank in Miami gebe. Der Geschäftsführer von Karatbars musste zwischenzeitlich einräumen, dass die Tochter in Florida keine Banklizenz hat.

Gold als sichere Geldanlage?

Laut eigener Website spielt „Gold als Wertdepot“ seit der Gründung des Unternehmens eine zentrale Rolle für das Produktportfolio bei Karatbars International. Demnach möchte Geschäftsführer Seiz mit seinem Unternehmen „Gold als stabilen Wertträger so vielen Menschen wie möglich zugänglich machen.“
Viele Anleger wissen nicht: Gold wirft weder Zinsen noch Dividenden ab. Zwar gilt Gold insbesondere in Krisenzeiten, in denen man vermeintlich in keine anderen Finanzprodukte investieren kann, als „sicher“ weil Aktienmärkte stark einbrechen oder die Zinsen niedrig sind. Das Unternehmen und Vermittler sollten aber gerade in dieser Situation nicht nur darauf hinweisen, dass Gold weder Zinsen noch Dividenden abwirft – vielmehr muss ein Vermittler, der eine Investition in Rohstoffe empfiehlt, auch darauf hinweisen, dass in solchen Zeiten eine Spekulationsblase entstehen kann. Eine Spekulationsblase kann auf Grund der Knappheit vom Rohstoff Gold zu erheblichen Verlusten führen, so wie zum Beispiel der Skandal um PIM Gold zeigt.

Unser Angebot: Kostenlose Ersteinschätzung für Karatbars-Anleger

Betroffenen Anlegern bieten wir eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles durch unsere spezialisierten Anwälte. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche helfen wir im Falle einer Insolvenz den betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren.

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Autor

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann