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Kaupthing Bank – Kundenkonten gesperrt

Veröffentlicht am 17. Oktober 2008

Am 09. Oktober 2008 hat die isländische Finanzdienstleistungsaufsicht wegen der nicht mehr gesicherten Liquidität der Kaupthing Bank über diese die Zwangsverwaltung angeordnet. Noch am selben Tag hat auch die BaFin (deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der deutschen Niederlassung der Kaupthing Bank verhängt. Bereits am Abend des 08. Oktobers 2008 hatte die isländische Muttergesellschaft für die rund 31.000 deutschen Anleger mit einer Einlagenhöhe von 308 Millionen Euro den Zugriff auf die Online-Konten gesperrt.

Kaupthing Bank nicht Mitglied des freiwilligen Einlagensicherungsfonds

Laut Mitteilung des Bundesverbands der Banken zufolge ist die Kaupthing Bank nicht Mitglied des freiwilligen Einlagensicherungsfonds und als ausländisches Institut auch nicht in der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Auch wenn die isländische Finanzaufsicht inzwischen erklärt hat dass die Einlagen durch den isländischen Sicherungsfonds gesichert ist so ist der dafür als Voraussetzung geltende Entschädigungsfall weder festgestellt noch ist sicher ob die Sicherung nicht nur für isländische Kunden gilt.

Am 16.10.2008 wurde bekannt dass das Bundesfinanzministerium sich für die Sparer und Anleger einsetzt und mit der isländischen Regierung über mögliche Entschädigungen verhandelt. Momentan ist aber noch völlig unklar welche Forderungen gestellt werden. Sollten auch die deutschen Kunden der Kaupthing Bank einen Ausgleich aus dem isländischen Einlagensicherungsfonds erhalten so würde dies eine Größenordnung von 20.887 Euro nicht übersteigen. Fest steht jetzt schon dass bei der angenommenen Summe des Einlagensicherungsfonds in Höhe von 100 Mio. Euro diese nicht ausreicht um jedem Anleger seine garantierte Mindestsumme auszuzahlen.

Der Umstand dass Island wie kein anderes europäisches Land von der Finanzmarktkrise betroffen und vom Staatsbankrott bedroht ist lässt eher darauf schließen dass die Kaupthing Bank in die Insolvenz fällt und der Entschädigungsfall festgestellt wird. Dann sollten Kunden schnell handeln da die Frist zur Anmeldung von Forderungen in der Regel nicht mehr als zwei Monate beträgt. Gerne beraten wir betroffene Anleger und bieten Unterstützung bei der Geltendmachung der Ansprüche an.

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