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Leonidas Associates III Insolvenz: Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren

Veröffentlicht von Melanie Poch am 23. Dezember 2022

Das Amtsgericht Fürth hat am 22.11.2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die betroffenen Anleger*innen angeschrieben und zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Die Frist zur Anmeldung ist der 09.01.2023. Als spezialisierte Kanzlei kümmern wir uns neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche auch um die wirksame Anmeldung der Insolvenzansprüche. Dabei gilt es insbesondere zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer wirksamen qualifizierten Nachrangklausel ggfs. nicht erfüllt sind und Geschädigte ihre Forderungen ohne Nachrang anmelden könnten.

Nachrangdarlehen im Insolvenzfall

Bei den Kapitalanlagen der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG handelt es sich um Darlehen mit qualifizierten Rangrücktritt. Qualifizierte nachrangige Darlehen gehören zum Grauen Kapitalmarkt. Im Falle einer Insolvenz erfolgt bei solchen Geldanlagen eine Befriedigung der Ansprüche erst nach sämtlichen anderen Gläubigern und Gläubigerinnen. In der Regel können die vorrangigen Gläubiger*innen bereits nur zu einem Bruchteil aus der Masse bedient werden, so dass Nachrangdarlehensgeber*innen regelmäßig leer ausgehen. Im schlechtesten Fall müssen sie mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen, also des Darlehenskapitals nebst Zinsen.

Qualifizierte Nachrangdarlehen setzen früher an als einfache Nachrangdarlehen. Bei einem qualifizierten Rangrücktritt ist ein Rückzahlungs- und Zinszahlungsanspruch auch außerhalb des Insolvenzfalles dann ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers bzw. der Darlehensnehmerin herbeiführen würde. Ziel der Nachrangklauseln ist es, die Insolvenz von Vornherein zu vermeiden. Ein Unternehmen darf Zahlungen an Anleger*innen also dann aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig würde oder überschuldet wäre. Qualifizierte Nachrangklauseln führen zu einer sogenannten generellen Durchsetzungssperre, wenn durch die Rückzahlung an die Gläubiger*innen bereits eine Insolvenz hervorgerufen werden würde.

Anbieter von Kapitalanlagen können sich über Nachrangdarlehen Kapital beschaffen – auch von Kleinanlegern und Kleinanlegerinnen, die keine Erfahrung in Fragen der Unternehmensfinanzierung und des Insolvenzrechts haben. Häufig bemerken diese nicht einmal, dass sie es mit qualifizierten Nachrangklauseln zu tun haben. Unerfahrenen erschließt sich nur schwer, dass sie mit einer qualifizierten Nachrangklausel eine unternehmerische Finanzierungsverantwortung übernehmen.

Unwirksame Nachrangklausel?

In der Vergangenheit haben Gerichte in einigen Fällen entschieden, dass die Klauseln zum Nachrangdarlehen unwirksam sind. Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) in den Jahren 2018 und 2019 die Anforderungen an die Transparenz von qualifizierten Nachrangklauseln deutlich angehoben. Ist die Voraussetzungen einer wirksamen qualifizierten Nachrangklausel nicht erfüllt, können Geschädigte von Leonidas Associates III ihre Forderungen im Insolvenzfall ohne Nachrang anmelden.

Der Insolvenzverwalter von Leonidas Associates III kommt zu dem Ergebnis, dass die im Prospekt verwendeten Klauseln zum Nachrang höchstwahrscheinlich den BGH-Anforderungen an die Transparenz solcher Klauseln nicht genügen. Auch unserer Ansicht nach ist bei Nachrangdarlehen der Leonidas Associates III die im Vertrag einbezogene Nachrangklausel unwirksam. Für das Insolvenzverfahren würde dies bedeuten, dass die Forderungen der Anleger*innen nicht nachrangig sind.

Hinweis zur Forderungsanmeldung: Bei einer Frist zur Forderungsanmeldung handelt es sich in der Regel um keine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Betroffene auch nach Ablauf der Frist ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können.

Für unsere Mandanten und Mandantinnen nehmen wir eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollte der Insolvenzverwalter eine vollständige Feststellung Ihrer Forderungen bestreiten, können wir Ihre Rechte in einem Feststellungsverfahren durchsetzen.

Schadenskompensation über Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Eine Möglichkeit, in Nachrangdarlehen investiertes Geld zu retten ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es gilt: Wer durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Kapitalanlage beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

Anleger*innen, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger*innen oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung von Nachrangdarlehen müssen Interessierte anleger- und anlagegerecht beraten werden. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn die Risiken verschleiert oder verharmlost werden. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden.

Durch die Rückabwicklung erhalten Anleger*innen die Chance, die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu erreichen. Das gilt allerdings nur, wenn ein zahlungskräftiger Haftungsgegner vorhanden ist. Dies ist unabhängig vom Insolvenzverfahren und sollte unabhängig davon geprüft werden.

Leonidas Associates III: Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten können Sie unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

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