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LG Bonn: DKV-Beitragserhöhung unwirksam – Kunde erhält über 7.500 Euro zurück

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 15. Oktober 2020

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DKV-Beitragserhöhung unwirksam: Mit Urteil vom 2. September 2020 hat das Landgericht Bonn (Az. 9 O 396/17) die Unwirksamkeit von Prämienanpassungen der DKV bestätigt. Der Versicherer DKV hatte die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherung des Klägers erhöht, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung nicht erfüllt waren. Der Kläger erhält die seit Ende 2017 zu viel bezahlten Beträge zurück und muss künftig nicht den erhöhten Beitrag zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DKV-Beitragserhöhung unwirksam: Schwellenwert nicht erreicht

Der Kläger ist bei der DKV privat krankenversichert. Er wehrte sich gegen Prämienerhöhungen aus den Jahren 2012, 2013 und 2016. Hintergrund des Verfahrens ist, dass Versicherungsunternehmen bisweilen Prämien erhöhen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anpassung nicht vorliegen.
Grundsätzlich darf der Beitrag in einem Tarif erst dann erhöht werden, wenn die Versicherungsleistungen höher liegen als ursprünglich kalkuliert, konkret wenn die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherten steigen. Für beides existieren gesetzliche Schwellenwerte. Bei den Krankheitskosten liegt der Schwellenwert bei zehn Prozent, bei der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit bei fünf Prozent. Die Steigerung darf zudem nicht vorübergehender Natur sein. Im Fall vor dem Landgericht Bonn lag den Erhöhungen jeweils nur eine Abweichung in Höhe von weniger als sieben Prozent – und damit unter dem gesetzlichen Schwellenwert – zu Grunde. Eine Absenkung des Schwellenwertes in den Versicherungsbedingungen auf nur fünf Prozent ist nach Ansicht des Gerichts unwirksam, da es gegen geltendes Recht verstößt.

Weiteres Urteil zu unzulässigen Beitragserhöhungen für die private Krankenkasse

Zugunsten eines Versicherten hat auch das Oberlandesgericht Köln entschieden. Mit Urteil vom 28. Januar 2020 (Az. 9 U 138/19) hat das OLG Beitragserhöhungen der Axa für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund war in diesen Fall, dass die Tarifanpassungen der AXA nicht ausreichend begründet und damit unzulässig waren. Grundsätzlich müssen Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung verstehen können, warum eine Prämie steigt. Das OLG Köln stand dem klagenden Versicherungsnehmer einen Rückerstattungsanspruch in Höhe der aufgrund der unwirksamen Erhöhung überzahlten Beiträge zu.

Geld zurück von der privaten Krankenkasse – Kostenfreie Ersteinschätzung

Gerichte erklären immer wieder Tariferhöhungen bei privaten Krankenversicherungen für unwirksam. Neben dem Nichterreichen des gesetzlichen Schwellenwertes kann eine unwirksame Erhöhung darin begründet sein, dass die Beitragssteigerung nicht ausreichend begründet wird oder der monatliche Beitrag vor Betragsbeginn zu niedrig kalkuliert wurde.
Für Privatversicherte kann es sich daher lohnen, Preiserhöhungen von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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