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LG Braunschweig verurteilt Fondsverantwortlichen des Master Star Fonds zur Zahlung von Schadensersatz
Veröffentlicht am 02. September 2008
In mehreren von unserer Kanzlei erstrittenen Urteilen hat das Landgericht Braunschweig am 16. und 23.07.08 einen Prospektverantwortlichen zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der Beteiligung verurteilt.
Urteil zu Master Star Fonds: Sachverhalt und Entscheidung
Die Kläger hatten sich im Jahre 2004 an dem Master Star Fonds deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG beteiligt. Da bereits im Sommer 2005 der Deutsche Vermögensfonds einer Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von EUR 42 Mio. an die Anleger nicht nachkommen konnte wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Zudem hatte die BaFin mit Verfügung vom 05.06.2005 die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet (wir berichteten bereits am 04.08.2006). Die ca. 7000 Anleger wurden von einem Strukturvertrieb geworben um einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Dabei hat der neue Vertrieb vorwiegend Vermittler des Fondsvertriebs geworben.
Das Landgericht Braunschweig stellte nun fest dass der Emissionsprospekt des Fonds vom 17.03.2004 aus verschiedenen Gründen fehlerhaft ist. Der Prospektfehler war in den vorliegenden Fällen auch für die Anlageentscheidung der klagenden Parteien ursächlich da der Prospekt bei dem jeweiligen Vertragsschluss Verwendung gefunden hat. Dabei kommt es nicht darauf an ob der Prospekt dem Anlageinteressenten überhaupt übergeben worden ist (BGH vom 03.12.2007 AZ: II ZR 21/06).
Der Beklagte haftet den Klägern somit nach den Grundsätzen der Prospekthaftung. Nach diesen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen haften den Gesellschaftern einer Anlagen KG die Personen wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben auf Schadensersatz die für die Geschicke der Gesellschaft und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind.
Das Landgericht Braunschweig hat nunmehr mehrfach festgestellt dass der Prospektverantwortliche verantwortlich und der Prospekt zum MSF Master Star Fonds Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG fehlerhaft ist (LG Braunschweig vom 16.07.2008 AZ: 5 O 2181/07 vom 23.07.2008 AZ: 5 O 2251/07 und vom 23.07.2008 AZ: 5 O 2260/07). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.