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Lloyd Fonds 92 MS „BERMUDA“ – Schiffsfonds in der Krise

Veröffentlicht am 26. Juni 2017

Privatanleger konnten sich im Jahr 2008 mit einer Mindestbeteiligungssumme von € 15.000,- zzgl. 5 % Agio  an dem Vollcontainerschiff MS „BERMUDA“ mit einer Stellplatzkapazität von 4.330 TEU beteiligen. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Schiffsfonds MS „Bermuda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG beträgt laut Fondsprospekt € 51,66 Mio. Der Fonds wurde sowohl durch Anlegergelder in Höhe von € 22,2 Mio. als auch durch Fremdkapital in Höhe von € 26,858 Mio. finanziert. Die prognostizierten Auszahlungen sollten, bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio, inklusive des kalkulierten Veräußerungserlöses zum Laufzeitende des Fonds im Jahre 2027 insgesamt rund 209 % betragen.

Frühzeitige Schieflage des Fonds

Die hohe Fremdfinanzierungsquote, die Fremdwährung eines Teils des Darlehens in  Japanische Jen und die Schifffahrtskrise belasten den Fonds von Beginn an erheblich. Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung des Fonds MS „Bermuda“ verlief für die Anleger sehr enttäuschend, da das prognostizierte Ergebnis nicht einmal annähernd erreicht werden konnte. Obwohl die MS „Bermuda“ in den Anfangsjahren, im Verhältnis zum Marktumfeld aufgrund Ihres Festchartervertrages, sehr gute Tagesraten von USD 29.150.- erzielen konnte, wurden keine Ausschüttungen an die Anleger gezahlt und für die Zukunft sind auch keine weiteren Auszahlungen zu erwarten. Zwischenzeitlich sind die Chartereinnahmen aufgrund der Schifffahrtskrise auf gerade einmal 5.850 USD/Tag gefallen. Gleichzeitig ist der Wert des Schiffes gefallen. Dieser Umstand führte dazu, dass die kreditvertraglich festgelegte Beleihungsgrenze verletzt wurde. Die finanzierende Bank hat aufgrund der Verletzung der Loan-to-Value-Vereinbarung keine Auszahlungen genehmigt.

Es droht der Totalverlust der Investition

In den Unterlagen zur Gesellschafter- und Treugeberversammlung 2016 wurden die Anleger darüber informiert, dass die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Beirat und der Bank an einem Konzept arbeitet, das den Weiterbetrieb des Schiffes sicherstellen soll. Sofern dies nach Angaben der Geschäftsführung nicht gelingen sollte, dürfte ein Notverkauf des Schiffes kaum noch abwendbar sein. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie ihr Geld abschreiben können, da der Veräußerungserlös an die finanzierende Bank abzuführen ist. Dieser Fonds wurde auf der Zweitmarkthandelsplattform zweitmarkt.de zuletzt zu einem Kurs von gerade einmal 0,5 % gehandelt (am 09.05.2017).

Schiffsfonds MS Bermuda: Unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Haftungsrisiken

Die meisten Anleger wussten beim Erwerb ihres Briese Fonds nicht, dass sie in eine geschlossene Fondsbeteiligung aus dem Grauen Kapitalmarkt investieren. Die Funktionsweise dieser unternehmerischen Beteiligung mit erheblichen Risiken war vielen Anlegern unklar. Gerät ein geschlossener Fonds in Schieflage können Anleger das gesamte eingesetzte Kapital verlieren. Die Berater haben den Anlegern meistens nur die Vorzüge dieser Beteiligung dargestellt. Die von uns betreuten Anleger teilen uns mit, dass sie bei der Anlageberatung von ihrem Berater über die bestehenden Risiken und Nachteile ihres geschlossenen Schiffsfonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Sie wollten eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge und keine Verlustrisiken eingehen. Eine Belehrung über die hohen Risiken dieses Fonds und über die geflossenen Provisionen erfolgte so gut wie nie.

Risikoaufklärung bei einer Anlageberatung zwingend erforderlich

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Sollten Anleger des Lloyd Fonds 92 MS „Bermuda“ von ihrem Anlageberater nicht umfassend über die Risiken und Nachteile ihrer Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen häufig Schadensersatzansprüche.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren (Kick-backs/versteckte Provisionen) gegenüber dem Anleger offenlegen muss.

Einladung zur Telefonkonferenz der Anlegergemeinschaft „Lloyd Fonds MS Bermuda“

Alle betroffenen Gesellschafter dieses Schiffsfonds sind zur Teilnahme an der Telefon- und Webkonferenz am 20. Juli 2017 um 18.30 Uhr eingeladen. Tauschen Sie Erfahrungen und Meinungen  mit Ihren Mitgesellschaftern aus. Auf der Tagesordnung stehen aktuelle Entwicklungen, rechtliche Möglichkeiten zur Rettung des investierten Geldes, die bevorstehende Verjährung der Ansprüche und bisher erzielte Erfolge für Anleger.

Anlegern dieses Fonds wird geraten, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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