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Massenverfahren gegen die Firma Köllner & Co. KG beim LG Bielefeld

Veröffentlicht am 19. Mai 2005

Die Firma Köllner kaufte in den neunziger Jahren Altwohnbestände auf und verkaufte diese nach Durchführung von Renovierungsmaßnahmen und Aufteilung in Wohnungseigentum an Kapitalanleger weiter. Die Kaufpreise wurden (u. a. durch die Badenia Bausparkasse Karlsruhe) fremdfinanziert. Die Vertragsabschlüsse wurden durch Beauftragte der Firma Köllner im Rahmen des Vertriebs herbeigeführt. Die Beauftragten erstellten auf einem Formblatt jeweils einen Besuchsauftrag welcher die Finanzierung des Kaufs und die Einnahmen/Ausgaben zum Gegenstand hatten und von den Anlegern unterschrieben wurden.

Firma Köllner: Aktuelle Situation

Der BGH hat in einem Verfahren gegen die Firma Köllner am 31.10.2003 entschieden, dass in den vorgenannten Fällen zum notariellen Kaufvertrag auch ein Beratungsvertrag hinzutritt, aus welchem sich umfassende Beratungs- und Aufklärungspflichten ergeben. Die Beratung darf sich zudem nicht auf das Jahr der Anschaffung beschränken wenn eine Veränderung der Kosten oder Einnahmen abzusehen ist.

Im Anschluss an diese Entscheidung des BGH (AZ: V ZR 423/02) haben wir für ca. 90 Kapitalanleger noch im Jahre 2004 beim Landgericht Bielefeld Klage eingereicht.

Am 14.01.2005 hat der BGH seine Rechtsprechung bezüglich des Zustandekommens eines Beratungsvertrages in einem Verfahren gegenüber der Firma Köllner konkretisiert. Nach der Entscheidung des BGH (AZ: V ZR 260/03) genügt die Feststellung einer Empfehlung zum Vertragsabschluss aus um einen Beratungsvertrag zu bejahen.

Zu den ersten Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld lässt sich ein erstes Ergebnis im Hinblick auf die Entscheidungen des BGH festhalten nämlich dass jeweils ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist und dies auch das LG Bielefeld so festgestellt hat. Des Weiteren stellte das Landgericht klar dass die Beauftragten auf mögliche Änderungen in Bezug auf die in den Besuchsaufträgen dargestellte Finanzierung der Kapitalanlage vor Vertragsschluss hinweisen mussten. Hierzu erteilte das Landgericht Bielefeld bereits rechtliche Hinweise dahingehend dass die Firma Köllner detailliert darlegen muss dass die Anleger umfassend beraten und aufgeklärt wurden und erst im Anschluss daran die Kapitalanleger darlegen müssen dass dem nicht so war.

Möglicherweise ergibt sich aus den ersten Hinweisen des Gerichts insgesamt eine Beweislastumkehr zugunsten der geschädigten Kapitalanleger. Sobald die Urteile in schriftlicher Form vorliegen werden wir an dieser Stelle weiter berichten.