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Medico Fonds Nr. 28: Keine Auszahlung des Abfindungsguthabens mangels ausreichender Liquidität

Veröffentlicht am 21. Januar 2010

Ganz anders als beim Medico Fonds Nr. 31 und Nr. 34 sieht es beim Medico Fonds Nr. 28 Lindner Hotel Leipzig KG aus. Hier hat die Gebau Fonds GmbH als Geschäftsführerin den ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 28 Lindner Hotel Leipzig KG mit Schreiben vom 14.12.2009 zwar mitgeteilt dass ihnen zum Stichtag des 31.12.2008 ein Auseinandersetzungsbetrag in Höhe von 17 19 % bezogen auf ihre Nominalbeteiligung zusteht. Dies ergibt bei einer Nominalbeteiligung von 25.564 59 € (ursprünglich 50.000 00 DM) einen Auseinandersetzungsbetrag von 4.394 55 €.

Medico Fonds Nr. 28: Aktuelle Situation

Unter Berücksichtigung der vorliegenden und noch zu erwartenden Kündigungen würde im Falle einer Auszahlung der Auseinandersetzungsbeträge die Liquidität der Gesellschaft nach Angaben der Gebau Fonds GmbH jedoch negativ werden. Dies würde die fehlende Liquidität der Gesellschaft und voraussichtlich die Insolvenz der Gesellschaft nach sich ziehen.

Zur Vermeidung dieser nachteiligen Folgen kann eine Auszahlung des ermittelten Auseinandersetzungsbetrages daher derzeit nicht erfolgen. Dies wäre so die Geschäftsführung   allenfalls nach dem  beabsichtigten Objektverkauf und Eingang des Kaufpreises bei der Fondsgesellschaft wieder möglich. Unter Bezugnahme auf den Gesellschaftsvertrag teilt die Geschäftsführung mit, dass in einem solchen Fall die Gesellschafterversammlung über einen Objektverkauf oder die Beschaffung von Liquidität beschließen muss.

Es sei daher beabsichtigt, auf der nächsten Gesellschafterversammlung den Beschlussfassungspunkt „Objektverkauf“ auf die Tagesordnung zu setzen und darüber einen Beschluss zu fassen. Abschließend bittet die Geschäftsführung die ausgeschiedenen Kommanditisten ihr Einverständnis zum ermittelten Auseinandersetzungsbetrag durch Leistung einer Unterschrift zu erteilen.

In diesem Zusammenhang bleiben viele Aspekte unklar und wirft die Vorgehensweise der Fondsgeschäftsführung zahlreiche Fragen auf.

Rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen

Wir raten betroffenen Anlegern in jedem Fall dringend an, die weitere Entwicklung des Fonds insbesondere im Hinblick auf den Objektverkauf und der dann in Aussicht gestellten Auszahlung des Abfindungsguthabens zu verfolgen. Sollten Sie betroffen sein und anwaltliche Hilfe in dieser Sache wünschen, so können Sie über das Kontaktformular gerne mit uns in Verbindung treten.