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Medico-Fonds Nr. 37 aktuell: Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert

Veröffentlicht von Andreas Frank am 03. November 2010

Die Reihe von Hiobsbotschaften für Anleger des Medico-Fonds Nr. 37 Dresden Waldschlösschen KG reißt nicht ab: Neben den zu keinem Zeitpunkt realisierten Renditeerwartungen sowie dem sich abzeichnenden Totalverlust der geleisteten Einlage droht den Anlegern nun noch die Rückzahlung von Ausschüttungen, die ohnehin nur spärlich geflossenen sind.

Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert

Mit Schreiben vom 29.10.2010 hat die Fondsgeschäftsführung – die Gebau Fonds GmbH -über deren Rechtsanwälte all diejenigen Gesellschafter die sich bislang der mit Vehemenz beworbenen Kapitalerhöhung verweigert hatten aufgefordert selbiger die Zustimmung zu erteilen. Im Falle des nicht bis spätestens zum 08.11.2010 erfolgten Beitritts zu der im Vorfeld als alleiniges Sanierungsmittel propagierten Kapitalerhöhung wird den Anlegern die gerichtliche Durchsetzung der Ausschüttungsrückforderung angedroht. Selbst wenn die Anleger sich nur im Rahmen der Mindesthöhe an dem Medico-Fonds Nr. 37 beteiligt haben beläuft sich der Rückzahlungsanspruch in einer Größenordnung von € 5.112 92.

Bereits mehrfach hatten wir an dieser Stelle über das  dubiose Geschäftsgebaren der Gebau Fonds GmbH im Umgang mit Medico-Gesellschaftern berichtet: Durch die Versendung der Schreiben in den Herbstferien sowie der äußerst kurz eingeräumten Entscheidungsfrist von gerade einmal einer Woche sollen die verbliebenen Gesellschafter – nicht zuletzt auch durch die angedrohten Rechtsmittel – zu einer Teilnahme an dem vom Erfolg her durchaus als zweifelhaft zu bezeichnenden Entschuldungs- und Sanierungskonzept bewogen werden. Zudem wird den Gesellschaftern jegliche Möglichkeit genommen sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und umfassenden Rechtsrat einzuholen.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Gleichwohl sollten betroffene Gesellschafter die Ausschüttungsrückforderung nicht widerspruchslos hinnehmen sondern sich umgehend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren lassen. Insbesondere die seitens der Fondsgeschäftsführung eingeforderte Ausschüttungsrückzahlung sollte hierbei einer umfassenden und umgehenden juristischen Prüfung unterzogen werden.

Über unser Kontaktformular haben betroffene Gesellschafter die Möglichkeit mit uns Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich deren in Betracht kommenden Optionen umfassend zu beraten.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann