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Missstände bei Cumulus-Fonds führten zur Gründung der Aktionsgemeinschaft Cumulus
Veröffentlicht von Andreas Frank am 26. Januar 2009
Etliche Anleger haben in den 90er Jahren Beteiligungen an Cumulus-Fonds gezeichnet. Anders als in den Prospekten dargelegt, haben sich die wirtschaftlichen Prognosen nicht bewahrheitet. Vielmehr stellte sich schnell heraus, dass es sich bei den Cumulus-Fonds – wie seitens der Fachzeitschrift KMI im Rahmen eines Prospektechecks bereits 1993 prognostiziert – „um ein überteuertes Angebot“ handelte „das im Vergleich zu vielen anderen Immobilienfonds etliche zusätzliche Risiken beinhaltet.“
Missstände bei Cumulus-Fonds führten zur Gründung der Aktionsgemeinschaft Cumulus
Die im Laufe der nachfolgenden Jahre eingetretenen immensen Missstände führten zwischenzeitlich zu der Gründung der Aktionsgemeinschaft Cumulus. Vielen Anlegern sind die im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung bestehenden Risiken nicht bewusst. Die Gesellschafter haften unbegrenzt anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung mit ihrem privaten Vermögen.
Recherchen haben ergeben dass bei allen Cumulus-Fonds hohe – zumeist den Wert der Immobilie weit übersteigende – Bankdarlehen aufgenommen wurden. Vor diesem Hintergrund besteht nunmehr für alle Anleger die noch Gesellschafter sind ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko. So wurden beispielsweise Gesellschafter des Cumulus-Fonds Mönchengladbach seitens der Geschäftsführung der Fa. ALWOG GmbH Ludwigshafen vor die Wahl gestellt entweder € 3.700 – Sanierungsbeitrag (pro € 15.000 – Anteil) zu zahlen oder von der Bank mit über € 8.000 – in Anspruch genommen zu werden. Zwischenzeitlich wurden auch die Gesellschafter der Cumulus-Fonds Neue Bundesländer Nr. 1 sowie Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt seitens der Geschäftsführung zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen aufgefordert. Nur durch die Bündelung der Gesellschafterinteressen und Bildung einer schlagkräftigen Gemeinschaft wird es möglich sein der drohenden Haftungsfalle zu entkommen.
Zweck der nunmehr gegründeten Aktionsgemeinschaft ist es dabei die einzelnen Gesellschafter der Cumulus-Immobilienfonds zusammenzuschließen um auf Gesellschafterversammlungen Mehrheitsbeschlüsse erreichen zu können. In diesem Zusammenhang sollen folgende Ziele verwirklicht werden:
– Abwahl der bestehenden Geschäftsführung
– Erhebung der wirtschaftlichen Situation und Beseitigung der Missstände
– Durchsetzung von Schadensersatz gegen Initiator/ Geschäftsführung und Banken unter Aufarbeitung der Unterlagen
– Beschränkung der Haftung
– Ausstieg aus der Immobilienbeteiligung
Gesellschaftern in deren Fällen bis dato noch kein Vergleich mit der finanzierenden Bank geschlossen werden konnte ist zudem ein bankenrechtliches Vorgehen anzuraten.
Hier konnten in der Vergangenheit bereits erhebliche Darlehensreduzierungen bis zu 100 % erzielt werden. Auch wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde ist ein Vorgehen noch möglich. Betroffene Anleger können über Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne prüfen wir für Sie die in Betracht kommenden Ansprüche und machen diese geltend.