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Nach Insolvenz der GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) droht Schiffsfonds-Anlegern Totalverlust

Veröffentlicht von Andreas Frank am 13. Juli 2012

Immer mehr Reedereien geraten in den Abwärtssog der weltweiten Tanker- und Containerschiffsfondskrise. Wie die Fondszeitung in deren aktuellen Ausgabe berichtet musste nun über das Vermögen der GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden. Nachdem mittlerweile bereits 19 seitens GHF aufgelegten Schiffsgesellschaften den Gang vor das Insolvenzgericht angetreten hatten musste nun auch die sämtliche GHF Fondsschiffe gecharterte Reederei GHS dem wirtschaftlichen Druck nachgeben und die Zahlungsunfähigkeit vermelden.

GHS Insolvenz: Trauriger Höhepunkt für GHF Schiffsfondsanleger

Die nun bekannt gewordene Insolvenz der GHS Reederei ist für die betroffenen GHF Schiffsfondsanleger bislang der traurige Höhepunkt einer sich bereits seit längerem abzeichnenden Talfahrt. So mussten unlängst die seitens GHF aufgelegten Schiffsgesellschaften MS Euro Squall und MS Haneburg Insolvenz anmelden. Zuvor hatten bereits die GHF Fondsschiffe MS Euro Storm MS Euro Solid MS Emstor MS Hilde K MS Jümmetor MS Wesertor und MS Fockeburg wirtschaftlich die Segel streichen müssen.

Die Insolvenz der GHS Reederei sowie die zuvor die Zahlungsunfähigkeit vermeldenden GHF Fondsschiffe reiht sich in ein in eine schier nicht abreißen wollende Serie von Schiffsfonds Insolvenzen. Laut Angaben der Fondszeitung sind derzeit bereits 100 KG Fondsschiffe insolvent. Ein Ende der Abwärtsspirale in wirtschaftliche Not geratener Fondsschiffe scheint jedoch bei weitem noch nicht erkennbar zu sein: So waren bereits zum Ende des vergangenen Jahres – gemäß einer Einschätzung der Fondszeitung Analysten – insgesamt 550 KG Schiffe von einer Insolvenz bedroht.

Die Bilanz für die Anleger der von Insolvenz angemeldeten GHF Fondsschiffe fällt ernüchternd aus: Nicht nur dass die GHF Fonds – Anleger bereits seit längerem auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten mussten. Im Zuge der Insolvenz der 19 GHF Fondsschiffe sowie der GHF Reederei GHS  müssen die GHF Schiffsfondsanleger zudem damit rechnen etwaig in früheren Jahren erhaltene Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter rückführen zu müssen.
Fazit: Für die meisten der betroffenen GHF Schiffsfondsanleger steht am Ende eines langen Leidensweges der Totalverlust der investierten Einlage.

GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann