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Nach P&R Insolvenz: Bundesregierung stärkt Anlegerschutz

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 20. August 2019

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verstärken infolge des Betrugsskandals um P&R Container Direktinvest weiter den Anlegerschutz. Damit verfolgt die Bundesregierung ihr Ziel der Finanzmarktderegulierung nach der Finanzkrise. Die Ministerien legten ein „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und geschlossenen Publikumsfonds“ vor. Es erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten. Vermögensanlagen werden noch strenger reguliert. Zudem sollen Aufklärung und Bildung von Verbrauchern beim Thema Finanzen verstärkt werden.

Die Ministerien nennen unter anderem die „Insolvenz eines großen Anbieters von Vermögensanlagen“ – sehr wahrscheinlich die Insolvenz von P&R, bei der mehr als 54.000 Anleger um ihr investiertes Geld bangen – als deutliches Zeichen, dass der Anlegerschutz weiter gestärkt werden müsse. Einer der Punkte des Maßnahmenpaketes ist daher, dass bei Direktinvestments künftig eine Mittelverwendungskontrolle durch einen Dritten verpflichtend sein wird. Das Kontrollergebnis muss der Emittent künftig veröffentlichen. Bei P&R Direktinvest handelt es sich um ein Direktinvestment in Container.

Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Anlegerschutzes

Das Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes insgesamt neun Punkte. Die einzelnen Maßnahmen sind:

  • Abschaffung sogenannter unvollständiger Verkaufsprospekte
  • Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen
  • Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler
  • Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten
  • Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments
  • Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen
  • Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds
  • Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen

Bei den sogenannten Blindpool-Konstruktionen erfährt der Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht oder nicht genau, wofür sein Geld eingesetzt wird. Dadurch kann er schwer abschätzen, ob die Investition die prognostizierte Rendite erbringen kann oder nicht. Blindpool-Konstruktionen dürfen Privatanlegern nun künftig nicht mehr angeboten werden. Eine Ausnahme vom Verbot bilden jedoch geschlossene Fonds.

Untersagt wird der Eigenvertrieb von Vermögensanlagen durch Emittenten von Vermögensanlagen. Denn Anleger sollen vor Zeichnung einer Vermögensanlage sachkundig über die Anlage beraten werden – und auch darüber, ob beispielsweise ihr Risikoprofil zur jeweiligen Anlage passt. Damit sie künftig nicht mehr auf die eigene Bewertung mit einem Prospekt bzw. einem Informationsblatt angewiesen sind, soll der Vertrieb von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler und Finanzinstitute beschränkt werden.

Insgesamt soll das das Maßnahmenpaket der Ministerien für mehr Transparenz am Anlagemarkt und ein besseres Verständnis der Anleger für Finanzthemen sorgen. Gerd Billen, bis 2013 Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands und ab 2013 Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sagte bei der Vorstellung des Maßnahmenpakets: „Wir trocknen den Sumpf am grauen Kapitalmarkt damit weiter aus“.

Anlegerschutz: Der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt lohnt

Der Anlegerschutz ist Kernbestandteil des Kapitalanlagerechts. Ein Anleger soll vor dem Erwerb einer Kapitalanlage für ihn nicht verständlicher Produkte insbesondere aus dem Bereich des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden. Darunter fallen minderwertige Kapitalanlagen, bei denen es letztlich nur darum geht, die Verkäufer und Initiatoren auf Kosten der Kapitalanleger zu bereichern.

Bei allen zu klärenden Rechtsfragen betreffend das Bank- und Kapitalmarktrecht lohnt sich für falsch beratende Kapitalanleger der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt. Nur wenn sich ein Rechtsanwalt umfassend in sämtliche Rechtsfragen des Kapitalanlagerechts eingearbeitet und sich im Zuge dessen auf die Bearbeitung von Fällen aus dem Kapitalmarkrecht spezialisiert hat, ist er in der Lage, dem nicht hinreichend aufgeklärten Anleger einer Kapitalanlage als kompetenter Ansprechpartner zur Seite zu stehen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Anlegern der insolventen Gesellschaften von P&R Container Direktinvestments helfen wir, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie das folgende Formular für die kostenlose Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche und Ihrer Ansprüche innerhalb der Anlegergemeinschaft.

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