0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Oberlandesgericht verurteilt Audi AG im Abgasskandal: Schadensersatz für Audi A7 Sportback

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 18. August 2022

Audi-Rücklicht-A5

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Audi AG in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren wegen Abgasmanipulation im Audi Abgasskandal zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 08.08.2022, Az. I-8 U 77/21, noch nicht rechtkräftig). Das Gericht der ersten Instanz, das Landgericht Bochum, hatte die Klage noch abgewiesen. AKH-H konnte nun in der Berufungsinstanz vor dem OLG Hamm einen vollumfänglichen Sieg erreichen: Audi muss den manipulierten Audi A 7 Sportback zurücknehmen und Schadensersatz zuzüglich Zinsen sowie Finanzierungskosten bezahlen.

Der Sachverhalt zum Fall: Darum ging es

Unser Mandant bestellte im Jahr 2017 seinen Audi A7 Sportback 3.0 TDI und finanzierte den Kauf über die Audi Bank. Das Dieselauto ist mit einem Motor der Bezeichnung EA 897 evo  ausgestattet und wurde unter der Fahrzeugklasse Euro 6 eingestuft und verkauft. Es verfügt über ein SCR-System mit AdBlue-Tank. Im Februar 2019 wurde unser Mandant bei einem Werkstattbesuch von der Beklagten über den amtlichen Rückruf mit dem Code 23X6 zu seinem Dieselauto informiert und ließ das Software-Update aufspielen.

Oberlandesgericht verurteilt Audi AG: Hintergründe zur Entscheidung

Das OLG Hamm bestätigte unsere Ansicht zu unzulässigen Abschalteinrichtungen. Die von Audi verwendeten Strategien A und B werden nahezu ausschließlich unter den Prüfbedingungen benutzt. Hierdurch wird vermieden, dass bei der Typenzulassung die Abgaswerte überschritten werden. Der gesetzliche NOx-Grenzwert liegt bei 80 mg/km. Eine solche Programmierung stellt ein Umgehen der gesetzlichen Vorschriften dar. Dem Kläger kam es auch darauf an, dass das vorliegende Fahrzeug einen Dieselmotor hat und entsprechend umweltfreundlich und sparsam ausgestattet ist. Er wurde bezüglich seines Fahrzeugs über die vereinbarte Beschaffenheit bzw. Mängelfreiheit von der Beklagten getäuscht.

Führende Techniker sowie der Vorstand der beklagten Audi AG haben durch das Einführen der manipulativen Abschalteinrichtung die entstandenen Schäden vorsätzlich in Kauf genommen, um eigennützige Motive zu erreichen. Sie haben daher die Typengenehmigungsbehörde wie auch die Öffentlichkeit und somit den Kläger über wichtige Eigenschaften getäuscht und auf diese Weise einen Vermögensschaden in Form eines merkantilen Minderwerts herbeigeführt und in Kauf genommen.

Aufgrund des amtlichen Rückrufs zum streitgegenständlichen Fahrzeug, sah dies das OLG Hamm als erwiesen an. Daher wurde das Urteil des Landgerichts Bochum aufgehoben und unserer Klage zu Gunsten des Käufers zugesprochen. Unser Mandant erhält Schadensersatz von mehr als 35.000,- Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% seit Klageeinreichung und kann das Auto zurückgeben.

Fazit zum Urteil: Beste Chancen auf Schadensersatz im Audi Dieselskandal

Das Verfahren zeigt auf, dass sich manche Erstgerichte nur als Durchgangsstation sehen. Das Beschreiten der nächsten Instanz verhilft in vielen Fällen zum Erfolg.

Der Entwicklungsauftrag EA 897 wurde von Audi für den VW-Konzern entwickelt und insbesondere in den großen und teuren Modellen von Audi, Porsche und VW eingesetzt. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat seit 2018 zahlreiche Rückrufaktionen für eine ganze Reihe von Fahrzeugen mit dem Motor EA897 und EA897evo angeordnet. Bei den Motoren EA 897 und EA 897evo geht zum einen um die Prüfstanderkennung in Form der sogenannten Aufheizstrategie und das Thermofenster. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 17.12.2020 die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18).

Jetzt werden die Hersteller erneut vom Dieselskandal eingeholt. Nach den positiven Schlussanträgen in einem Verfahren im Mercedes Dieselskandal (Az. C-100/21) ist ein weiteres absolut verbraucherfreundliches Urteil des EuGH im Zusammenhang mit dem Thermofenster zu erwarten. Käufer*innen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit. In der Praxis hat dies größte Bedeutung für die Durchsetzung der Ansprüche im Abgasskandal. Für Betroffene wird es  einfacher, ihr Recht auf Schadensersatz durchzusetzen. Denn die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des BGH und vieler Oberlandes- und Landgerichte fallen damit in sich zusammen.

Kostenfreie Ersteinschätzung im Audi Abgasskandal

Für betroffene Autofahrer bedeutet das: Wer seine Ansprüche jetzt geltend macht, profitiert von der sehr guten Rechtslage, einem geringen Risiko und einer schnelleren Abwicklung. Nutzen Sie die Chance im Abgasskandal, Ihr Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Ihre Ansprüche im Audi Abgasskandal von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.

Online-Formular

Unser Leistungspaket für Betroffene im Audi Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber der Audi AG
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung, außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Empfohlene Kanzlei „Mercedes Abgasskandal“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Abgasskandal“ von Stiftung Warentest
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular