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Objekt Hannover-Sehnde: Hypo Vereinsbank zur Zahlung verurteilt
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 13. Mai 2008
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem von unserer Anwaltskanzlei erstrittenen Urteil vom 13.05.2008 (AZ 10 O 6225/06) die Hypo Vereinsbank zur Rückzahlung nicht verjährter Zinszahlungen verurteilt. Ferner wurde entschieden dass der Darlehensvertrag auf Grund eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht wirksam abgeschlossen wurde. Schließlich bekommt der Kläger die zur Sicherung des Darlehens abgetretene Lebensversicherung zur eigenen Verwendung zurück und muss keine weiteren Zahlungen an die Bank leisten. Die noch offene Darlehenssumme betrug bei Klageerhebung noch rund EUR 23.000.
Hypo Vereinsbank zur Zahlung verurteilt: Sachverhalt und Entscheidung
Dem Sachverhalt liegt der fremdfinanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung in Hannover zu Grunde. Zur Finanzierung des Kaufpreises schloss der Kläger mittels eines Treuhänders ein Darlehen über ursprünglich rund DM 170.000 bei der damaligen Bayerischen Vereinsbank ab.
Die Besonderheit im Bereich der „Treuhandfällen“ liegt darin dass der Darlehensvertrag nicht durch den Darlehensnehmer unterzeichnet wird sondern durch einen umfassend bevollmächtigten Treuhänder. Der Treuhänder wird dabei nicht nur zum Abschluss des Darlehensvertrages bevollmächtigt sondern zu einem ganzen Bündel weiterer Verträge. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt eine derart weitreichende Bevollmächtigung einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar weshalb der Abschluss des Darlehensvertrages grundsätzlich als unwirksam erachtet wird. Die finanzierende Bank hat dann zu beweisen dass ihr die notarielle Vollmacht im Original oder in Ausfertigung vorgelegen hat.
Nach erfolgter Beweisaufnahme durch Vernehmung des damaligen Geschäftsführers der Treuhänderin sowie des damaligen Kreditsachbearbeiters der Bank stand zur Überzeugung des Landgerichts Nürnberg fest dass die notarielle Vollmacht bei Vertragsunterzeichnung nicht vorgelegen hat. Der Darlehensvertrag ist damit nicht wirksam zustande gekommen. Für das Gericht unbeachtlich war der Vortrag der Hypo Vereinsbank sie habe die Unwirksamkeit der notariellen Vollmacht nicht erkannt. Der Bundesgerichtshof hat in vergleichbaren Fällen bereits entschieden dass es auf eine Kenntnis der Bank von der Unwirksamkeit der Vollmacht nicht ankommen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.