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Privatbankhaus Reithinger steht vor dem Zusammenbruch

Veröffentlicht von Yvonne Schössler am 04. August 2006

Hand-stoppt-Dominosteine

Da die Gefahr besteht, dass die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ihren Gläubigerverpflichtungen nicht nachkommen kann, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Institut am Mittwoch, 02.08.2006, die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Darüber hinaus hat die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsmoratorium verhängt. Die BaFin hatte bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum beabsichtigten Widerruf der Erlaubnis der Verwaltungsgesellschaft der Privatbank Reithinger festgestellt habe, dass der wesentlich an der Privatbank Reithinger beteiligte Eigentümer, Herr Thannuber, den Anforderungen an eine solide und umsichtige Geschäftsführung nicht entspreche.

Privatbankhaus Reithinger vor dem Zusammenbruch – Besonders betroffen DBVI- Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding

So hatte die Bank in der Vergangenheit häufig die Finanzierung des DVBI-Fonds übernommen, dessen Initiator Thannhuber war. Aufgrund der Verschlechterung der Immobilienmärkte und der damit verbundenen Abwertung der Beteiligungen musste die DVBI bereits im Juni dieses Jahres ihre überbewerteten Immobilien um 23 Mio. € abwerten. Dadurch reduzierte sich das Stammkapital auf weniger als die Hälfte.

Der von der DBVI aufgelegte Fonds hatte neben Immobilien auch in Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger investiert, deren Werthaltigkeit nach diesen Meldungen höchst zweifelhaft sein dürfte.

Es ist zu befürchten, dass die minimal abgesicherten Einlagen der Anleger vollständig verloren gehen. So gehört das Bankhaus Reithinger, das mehrfach gegen die Auflagen des Prüfungsverbandes verstoßen hat, seit September 2002 nicht mehr dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (EdB) an. Ein möglicher Entschädigungsanspruch ist daher für jeden Anleger bzw. Kunden auf 90 Prozent der Einlage und maximal 20.000 Euro begrenzt. Auch Sparbriefe sind von dem Entschädigungsanspruch umfasst, nicht aber Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten. Betroffen sei ein Volumen von rund 20 Millionen Euro, so der DBVI-Sprecher.

Ersteinschätzung für betroffene Anleger

Unabhängig von der wirtschaftlichen Schieflage des DBVI Fonds müssen die Anleger die zur Finanzierung der Beteiligung an dem DBVI Fonds aufgenommenen Darlehen weiter bedienen. Geschädigten Anlegern kann daher nur geraten werden, die Wirksamkeit der geschlossenen Darlehensverträge überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Gerne prüfen wir für Sie die in Betracht kommenden Ansprüche und setzen diese durch.