Artikel teilen:
Rückabwicklung des Kaufs bei Schrottimmobilien möglich
Veröffentlicht am 18. Januar 2008
Der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 07.11.2007 (AZ 3 U 100/06) entschieden, dass das Kreditinstitut welches den Kauf der Immobilie finanziert den Käufern auf Schadensersatz bei evident unrichtigen Angaben des Kreditvermittlers haftet.
Sachverhalt und Informationen zum Urteil
Um für das Alter vorzusorgen und die bestehende Steuerlast zu senken kauften die Kläger im Jahr 1997 eine Eigentumswohnung und finanzierten diese durch Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 150.000 DM bei einer Landesbank – die von einer Bausparkasse vertreten wurde – dass später durch zwei gleichzeitig bei der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge getilgt werden sollten. Den Klägern war besonders wichtig dass sie die Wohnung vermieten können um den Mietzins mit der Zinsbelastung aus dem Darlehen aufzurechnen. Dies stellten sie dem Vermittler der mit einer Bausparkasse zusammenarbeitete im Verkaufsgespräch gegenüber dar. Der Vermittler rechnete ihnen vor dass eine monatliche Miete von 11 99 DM pro Quadratmeter die über einen Mietpool direkt an die finanzierende Bank fließen sollte zu erzielen sei.
Allerdings lagen die Mietpoolausschüttungen mehr als 30% unter dem vom Vermittler angegebenen Wert. Die Kläger sahen darin die Haftung bei der Bausparkasse und Landesbank und nahmen diese wegen Schadensersatz in Anspruch.
Die zunächst vom Landgericht Potsdam abgewiesene Klage hatte in der Berufungsinstanz vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht im wesentlichen Erfolg. Da die Banken in institutionalisierter Art und Weise mit dem Vertreiber zusammengearbeitet hat und dieser bezüglich des Anlageobjekts evident falsche Angaben gemacht hat sei die Kenntnis von der arglistigen Täuschung der Banken zu vermuten. Der Senat meinte dass es sich den Banken hätte aufdrängen müssen dass die Mieteinnahmen die zentraler Teil des Anlageentschlusses der Kläger war aufgrund der bekannt unseriösen und riskant kalkulierten Mietpoolausschüttungen fehlerhaft waren. Im Verfahren konnten die Banken nicht beweisen dass sie hiervon keine Kenntnis hatten.
Im Ergebnis müssen die Kläger die Kredite nicht zurückzahlen allerdings den Banken die Eigentumswohnung übertragen.