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Schiffsfonds Insolvenz aktuell: Schiffsfonds Initiator Embdena Partnership insolvent

Veröffentlicht von Andreas Frank am 05. März 2013

Die Hiobsbotschaften für Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen reißen nicht ab. Waren es in den vergangenen Jahren stets einzelne Schiffsgesellschaften die infolge Zahlungsfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten mussten trifft es nun auch ganze Schiffsfonds Initiatoren. Wie das Fondstelegramm und die in Emden erscheinende Ostfriesenzeitung in deren Onlineausgaben übereinstimmend berichten wurde nun am 01.03.2013 seitens des Amtsgerichts in Aurich die vorläufige Zwangsverwaltung über das Vermögen der Embdena Partnership GmbH angeordnet (Az.: 9 IN 44/13).

Ostfriesenzeitung: Zahlreiche Embdena Schiffsfonds in der Insolvenz

Informationen des Fondstelegramm gehörten Embdena Schiffsfonds zu den ersten Schiffsbeteiligungen die seit dem Jahre 2008 Insolvenz anmelden mussten. So mussten gemäß Bericht der Ostfriesenzeitung bereits die nachfolgend aufgeführten Embdena Schiffsgesellschaften den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten:

– Embdena MS „Carl C.“
– Embdena MS „Hannes C.“
– Embdena MS „John Michell“
– Embdena MS „Lilly Mitchell“

Nach Insolvenz der Embdena Partnership GmbH: Embdena Schiffsfonds Anlegern droht Totalverlust

Doch nicht nur die Anleger der vier vorgenannten Embdena Schiffsgesellschaften müssen mit einem Totalverlust ihres in die Fracht- und Tankschiffe investierten Geldes rechnen. Auch die Anleger weiterer seitens der Embdena Partnership GmbH aufgelegter Schiffsfonds müssten nun um ihr in die diversen Embdena Schiffsgesellschaften eingezahlten Einlagen fürchten.

Wie die Ostfriesenzeitung in deren Onlinebericht weiter ausführt sah sich der zwischenzeitlich in die Rechtsform einer GmbH umgewandelte und nunmehr insolvente Schiffsfonds Initiator Embdena Partnership seit dem vergangenen Jahr mit hohen Zahlungsforderungen konfrontiert . Im Januar dieses Jahres hatte das Landgericht Aurich zudem Schiffsfonds Anlegern des Embdena MS „Eaststar“ und Embdena MS „Bluestar“ infolge fehlerhafter Prospektangaben Schadensersatz zugesprochen. Ob und inwieweit die seitens der Embdena Partnership an die MS „Eaststar“ und MS „Bluestar“ Schiffsfonds Anleger zu erbringenden Schadensersatzleistungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Rolle spielen werden ist laut Angaben der Ostfriesenzeitung derzeit noch offen.

Embdena Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Embdena Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Embdena Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden etliche Anteile geschlossener Schiffsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese  Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen deshalb gute Chancen für die  Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Embdena Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Embdena Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden rechtlichen Optionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann