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Schiffsfonds Insolvenz: GHF Schiffsfonds MS Euro Storm Anlegern droht Rückforderung erhaltener Ausschüttungen

Veröffentlicht von Andreas Frank am 11. Mai 2012

Die Pleitewelle unter den geschlossenen Schiffsfondsbeteiligungen nimmt kein Ende. Wie die Fondszeitung in deren Ausgabe 09/2012 berichtet musste nun auch der seitens des Schiffsfondsinitator GHF 2001 aufgelegte Schiffsfonds MS Euro Storm den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Den ohnehin schon Leid geprüften GHF Schiffsfondsanlegern droht neben dem Totalverlust ihrer Einlage nun die Rückforderung erhaltener Ausschüttungen.

Vermögen des GHF Containerschiffs MS Euro Storm unter Zwangsverwaltung

Wieder einmal musste ein Schiffsfonds infolge weit unter Plan gebliebener Ertragszahlen weltweit gesunkener Charterraten sowie hoher Darlehensverbindlichkeiten Insolvenz anmelden. Die Bilanz für die Anleger des unlängst unter Zwangsverwaltung gestellten GHF Schiffsfonds MS Euro Storm fällt dabei ernüchternd aus: Nicht nur dass die GHF Fonds – Anleger bereits seit 2009 auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten mussten. Im Zuge der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des angeschlagenen GHF Fondsschiffes müssen die GHF Schiffsfondsanleger zudem damit rechnen in früheren Jahren ausgezahlte Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter rückführen zu müssen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.

Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang hinaus sollten betroffene Schiffsfondsanleger in Schieflage geratener und nach Mai 2002 gezeichneter Schiffsfonds sich auch hinsichtlich ihrer in Betracht kommender Schadensersatzansprüche gegen die ihnen die Fondsbeteiligung vermittelnde Bank/ bzw. den die Schiffsfondsbeteiligung vermittelnden Finanzvertrieb umfassend informieren lassen.

Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds die von Ausschüttungsrückforderungen bzw. Nachschussforderungen betroffen sind und/oder ihre Beteiligung nach Mai 2002 gezeichnet haben sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann