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Schiffsfonds-Krise: FHH Fonds Nr. 31 MS Caria ist insolvent

Veröffentlicht von Andreas Frank am 12. November 2012

Die Nachrichten über Schiffsfonds Insolvenzen wollen auch im November 2012 nicht abreißen. Aktuell betroffen: Der 2005 seitens des Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 31 MS Caria GmbH & Co. KG. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet wurde zwischenzeitlich über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 31 die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet (Az.: 67 b IN 293/12) angeordnet. Den laut FHH Leistungsbilanz 2010 323 Anlegern des Fonds Nr 31 MS Caria droht nun der Totalverlust des in das FHH Vollcontainerschiff investierten Geldes.

FHH Fonds Nr. 31 „MS Caria“: Anleger beteiligen sich mit € 14.308.000 00

Wie der FHH Leistungsbilanz weiter zu entnehmen ist hatte FHH den in das Vollcontainerschiff MS „Caria“ investierenden FHH Fonds Nr. 31 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 38.946.000 am Markt platziert. Die 323 Fondsanleger hatten sich an dem FHH Fonds Nr. 31 mit Eigenkapital in Höhe von € 14.308.000 00 beteiligt. Laut zuletzt veröffentlichter FHH Leistungsbilanz 2010 hatte der FHH Fonds Nr. 31 MS Caria GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt der Erstemission Fremdkapital in Höhe von € 24.638.000 00 aufgenommen.

FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“: Anleger warten seit 2010 auf Ausschüttungen

Die Beteiligung an dem 2005 aufgelegten Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ alles andere als zufriedenstellend. So erhielten die 323 FHH Nr. 31 Schiffsfondsanleger laut Informationen des Internetportals www.zweitmarkt.de zuletzt im Jahr 2009 Ausschüttungen in Höhe von 3 %. Seit dem Jahr 2010 hat der FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ die Auszahlung von Ausschüttungen eingestellt.

Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenz des FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ müssen die 323 Schiffsfondsanleger nun sogar damit rechnen einen Totalverlust des in das 2.842 TEU Vollcontainerschiff  investierten Geldes zu erleiden.

FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene FHH – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ Anleger jetzt tun?

Betroffene Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann