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Schiffsfonds Krise: GHF MS Euro Discovery meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 02. Oktober 2012

GHF MS Euro Discovery Fondsanlegern droht Totalverlust

Die Reihe von Schiffsfonds Insolvenzen will auch zu Beginn des neuen Monats nicht abreißen. Aktuell betroffen: Der 2008 seitens des Schiffsfonds Initiators GHF aufgelegte Schiffsfonds MS Euro Discovery. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtet musste infolge Zahlungsunfähigkeit über das Vermögen der Reederei MS EURO DISCOVERY GmbH & Co. KG die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden (Az.: 506 IN 23/12).

Wie das Fondstelegramm weiter berichtet hatte GHF den Schiffsfonds MS Euro Discovery als so genanntes Private Placement (= nicht öffentlicher Verkauf) aufgelegt. Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung der das 800 TEU Containerschiff MS Euro Discovery betreibenden GHF Fondsgesellschaft müssen die Anleger des 2008 aufgelegten GHF Schiffsfonds mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene GHF – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann