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Schiffsfonds-Krise nimmt kein Ende: Ownership IV MS Hohesand insolvent

Veröffentlicht von Andreas Frank am 18. Mai 2012

Die Hiobsbotschaften für Schiffsfonds-Anleger nehmen kein Ende: Immer mehr der ca. 250.000 deutschen Schiffsfondsanleger müssen infolge der immer häufiger Insolvenz anmeldenden Schiffsfonds sowohl um ihre geleistete Einlage als auch um etwaig erhaltene Ausschüttungen fürchten. Aktuell betroffen: Die Anleger des Ownership IV GmbH & Co. KG.

Vermögen der Ownership IV MS Hohesand unter Zwangsverwaltung

Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet wurde nun über das Vermögen der zum Schiffsfonds Ownership IV gehörenden Einschiffsgesellschaft MS Hohesand die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Ownership hatte den aus insgesamt sieben Einschiffsgesellschaften bestehenden Dachfonds Ownership IV im Jahr 2005 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von EUR 102.936.000 00 aufgelegt. An dem in drei Mehrzweckfrachtschiffe zwei Minibulker sowie zwei Containerschiffe – darunter die MS Hohesand – investierenden Schiffsfonds Ownership IV beteiligten sich Schiffsfondsanleger mit einem Kommanditkapital in Höhe von EUR 36.000.000 00. Nach der nunmehr bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung der Ownership IV Einschiffsgesellschaft MS Hohesand droht den Ownership Schiffsfondsanlegern sowohl der Verlust der gezeichneten Einlage als auch die Rückforderung etwaig erhaltener Ausschüttungen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.

Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

Ownership Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Ownership Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Sollten betroffene Ownership – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Ownership Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Ownership Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann