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Schiffsfonds Krise: Ownership MS OS Istanbul insolvent

Veröffentlicht von Andreas Frank am 15. Mai 2012

Die Krise unter den geschlossenen Schiffsfondsbeteiligungen reißt nicht ab. Kaum ein Tag vergeht an dem nicht über eine erneut den Gang vor das Insolvenzgericht antretende Schifffahrtsgesellschaft berichtet wird. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet hat es nun abermals einen seitens des Initiators Ownership aufgelegten Schiffsfonds – die zum Ownership 3 gehörende MS OS Istanbul Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – getroffen. Den Ownership 3 Schiffsfondsanlegern droht nun nicht nur der Totalverlust der investierten Einlage sondern auch die Rückforderung etwaig erhaltener Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter.

MS OS Istanbul: Bereits fünfte Ownership Schiffsgesellschaft insolvent

Wie das Fondstelegramm weiter berichtet musste nun über das Vermögen der MS OS Istanbul Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet werden. Nach den ebenfalls insolventen Ownership Schifffahrtsgesellschaften – den Containerfrachtern K-Spirit und K-Wind sowie den beiden Mehrzweckfrachtern Beluga Flirtation und Beluga Fascination – ist dies nunmehr die fünfte Ownership Einschiffsgesellschaft die den infolge wirtschaftlicher Schräglage unvermeidbar gewordenen Gang vor das Insolvenzgericht antreten muss.

Auch Sanierung kann Ownership MS OS Istanbul nicht vor Insolvenz retten

Ownership hatte den 1997 erbauten 728 TEU Feederfrachter MS OS Istanbul in den 2004 aufgelegten Schiffsfonds Ownership 3 integriert. Doch weder die im Ownership 3 eingebundenen Fondsschiffe MS OS Istanbul noch die MS CEC Cardiff waren in der Lage die in sie seitens der Ownership Schiffsfondsanleger zum Zeitpunkt der Auflage des Schiffsfonds gesetzten Erwartungen auch nur ansatzweise zu erfüllen. Nur 2009 und 2010 in die Wege geleiteten Sanierungsmassnahmen konnten das nach dem bereits 2008 erfolgten Verkauf der MS CEC Cardiff im Ownership 3 verbliebene und in finanziell angespanntem Fahrwasser manövrierende Ownership  Fondsschiff  MS OS Istanbul vor dem wirtschaftlichen Untergang bewahren.
Für die Ownership 3 Schiffsfondsanleger bedeutete die Sanierung der MS OS Istanbul  nur eine kurzfristige Entlastung. Denn bereits zwei Jahre später folgte die Insolvenzanmeldung der unter rückläufigen Charterraten gestiegenen Instand- und Wartungskosten sowie hohen Darlehensverbindlichkeiten leidenden Ownership-Einschiffsgesellschaft.

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

Ownership Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Ownership Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene Ownership – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Ownership Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Ownership Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.