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Schiffsfonds Krise: Phoenix Reederei meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 19. Juli 2012

Nicht nur die Zahl der sich mittlerweile auf 100 erhöhten Schiffsfonds Insolvenzen steigt unaufhörlich in die Höhe. Auch die Anzahl der immer tiefer in den Abwärtssog der um sich greifenden Schiffsfonds Krise gezogenen Schiffs Reedereien will kein Ende nehmen. Aktuell betroffen: Die eine Vielzahl an GHF Fondsschiffen gecharterte Phoenix Reederei. Nachdem bereits zuvor etliche GHF Schiffsgesellschaften den Gang vor das Insolvenzgericht hatten antreten müssen zeichnet sich für die betroffenen GHF Schiffsfonds Anleger nun endgültig der Totalverlust des ihrerseits investierten Geldes ab.

Phoenix Reederei: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet wurde nun die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Phoenix Reederei Bereederungs GmbH & Co. KG eröffnet. Zur Charterflotte der 1994 gegründeten Phoenix Reederei zählen auch etliche zwischenzeitlich ihrerseits Insolvenz angemeldete GHF-Fondsschiffe.

Die nunmehr bekannt gewordene Insolvenz der Phoenix Reederei stellt den zwischenzeitlich traurigen Höhepunkt einer für die betroffenen GHF Schiffsfonds Anleger scheins nicht enden wollenden Talfahrt dar. Bereits vor Bekanntwerden der Phoenix Reederei Insolvenz hatten bereits 19 – zum Teil unter der  Flagge der Phoenix Reederei fahrende – GHF Fondsschiffe Insolvenz anmelden müssen.
Im Zuge der  Phoenix Reederei Insolvenz müssen die bereits seit längerem auf sicher geglaubte Ausschüttungen verzichtenden GHF Schiffsfondsanleger jetzt sogar damit rechnen einen Totalverlust der ihrerseits in die GHF Fondsschiffe investierten Einlagen zu erleiden.

GHF Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene GHF – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkasse

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene GHF Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer GHF Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann