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Schiffsfonds – Krise reißt nicht ab: EEH Schiffsfonds MS „Mare“ insolvent

Veröffentlicht von Andreas Frank am 26. April 2012

Die für tausende von Anlegern geschlossener Schiffsbeteiligungen sich mehr und mehr zum Albtaum mutierende Schiffsfonds-Krise reißt nicht ab. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste letzte Woche nun ein seitens des Initiators Elbe Emissionshaus aufgelegter Schiffsfonds –  EEH Elbe Emissionshaus MS Mare – den angesichts der wirtschaftlichen Schräglage unvermeidbar gewordenen Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten.

Gläubigerbanken des EEH Schiffsfonds MS Mare kündigen Kredite auf

Wie das Fondstelegramm weiter berichtet war der Beantragung des vorläufigen Insolvenzverfahrens seitens der Geschäftsführung des angeschlagenen EEH Schiffsfonds die Aufkündigung der Fondskredite durch die EEH Gläubigerbanken vorausgegangen. Begründet hatten die Gläubigerbanken des 2008 initiierten Schiffsfonds diesen Schritt mit einer angeblich Verletzung der so genannten Loan to value – Klausel.

EEH Schiffsfondsanlegern droht Totalverlust

Den angeschlagenen EEH Schiffsfonds konnte dabei auch eine zuvor zwischen der EEH MS Mare Geschäftsführung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinbarte Tilgungsstundung sowie eine Besicherung des KfW-Darlehensanteils durch den Reeder der MS Mare nicht vor der Insolvenz bewahren. Die ohnehin noch zu keinem Zeitpunkt Ausschüttungen erhaltenen 120 EEH Schiffsfondsanleger werden sich voraussichtlich auf einen Totalverlust des ihrerseits investierten Geldes einstellen müssen. Grund hierfür: Laut Fondstelegramm Analyse dürfte ein Verkauf des EEH Containerschiffs lediglich 2/3 aller bis dato aufgelaufenen Bankverbindlichkeiten abdecken. Fazit: Die EEH Schiffsfondsanleger werden – wie so oft bei Schiffsfonds Insolvenzen – leer ausgehen und die investierte Einlage als uneinbringbar abbuchen müssen.

EEH Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene EEH – Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene EEH – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene EEH – Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer EEH Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie diesbezüglich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann