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Schiffsfonds Krise reißt nicht ab: HCI MS „Elena“ meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 07. März 2013

Die Talfahrt auf dem Markt geschlossener Schiffsbeteiligungen hält an. Fast nahezu jede Woche werden auch im gerade einmal 2 Monate alten Jahr 2013 Anleger geschlossener Schiffsfonds mit Meldungen über Insolvenz angemeldete Schiffsgesellschaften konfrontiert. Aktuell betroffen: Die 625 Anleger des seitens HCI aufgelegten Schiffsfonds MS „Elena“ Interscan Verwaltungs GmbH & Co. KG. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste nun auch dieser HCI Schiffsfonds infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten (Az.: 28 IN 35/13).

HCI MS „Elena“: Investition in 957 TEU Containerschiff

Wie der aktuellen HCI Leistungsbilanz zu entnehmen ist hatte HCI den in das 957 TEU Containerschiff MS „Elena“ investierenden Schiffsfonds im Jahr 2006 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 18.514.000 000 am Markt platziert. An dem zum Zeitpunkt der Erstemission ein Fremdkapitalvolumen in Höhe von € 12.127.000 00 aufweisenden HCI Schiffsfonds MS „Elena“ hatten sich laut HCI Leistungsbilanz 625 Initiatoren beteiligt. Laut HCI Leistungsbilanz betrug der Fremdkapitalanteil des HCI MS “Elena“ zum 31.12.2011 noch € 9.256.000 00 (Prospektkurs).

Nach Insolvenz des HCI Schiffsfonds MS „Elena“ droht 625 Anlegern Totalverlust

Für die  625 Anleger des HCI Schiffsfonds MS „Elena“ haben sich die mit der Zeichnung gehegten Erwartungen bis dato in keiner Weise erfüllt. So erhielten die Zeichner des HCI Schiffsfonds MS „Elena“ laut Angaben des Internetportals www.zweitmarkt.de lediglich im Jahr 2007 eine Ausschüttung in Höhe von 7 %. Nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung der HCI Schiffsgesellschaft MS „Elena“ müssen die HCI Schiffsfondsanleger nun sogar mit einem Totalverlust des ihrerseits in das HCI Containerschiff MS „Elena“ investierten Geldes rechnen.

HCI MS „Elena“ Insolvenz: Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Sollten betroffene HCI Schiffsfonds -Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden etliche Anteile geschlossener Schiffsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese  Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen deshalb gute Chancen für die  Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schadensersatzansprüche auch gegen Finanzvertriebe möglich

Chancen auf Schadensersatz haben jedoch nicht nur Schiffsfonds Anleger die die Beteiligung an den jeweiligen Schiffsgesellschaften über eine Bank vermittelt bekommen haben. So konnte unsere Kanzlei im vergangenen Jahr für Anleger geschlossener Fonds bereits ebenfalls Urteile gegen in die Vermittlung eingebundene Finanzvertriebe erstreiten.

Was können betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer HCI Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden rechtlichen Optionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann