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Schiffsfonds Pleite: FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay und MS Sunset Bay meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 01. August 2012

Auch der Ferienmonat August beginnt für die Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen mit einer Hiobsbotschaft: Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste abermals ein Schiffsfonds – der 2004 seitens des Fondshaus Hamburg aufgelegte FHH Fonds Nr. 27  – Twinfonds MS Silver Bay – MS Sunset Bay den Gang vor das Insolvenzgericht antreten. Die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay und MS Sunset Bay – müssen nun mit einem Totalverlust des ihrerseits in die beiden FHH Vollcontainerschiffe investierten Geldes rechnen.

Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 unter Zwangsverwaltung

Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe weiter berichtet wurde in der vergangenen Woche die Zwangsverwaltung über das Vermögen des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay – MS Sunset Bay angeordnet. Den in die beiden 1.504 TEU Vollcontainerschiffe MS Silver Bay und MS Sunset Bay investierenden geschlossenen Schiffsfonds hatte das Fondshaus Hamburg (FHH) 2004 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 43.704.000 00 am Markt platziert. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 27 hatten sich seinerzeit mit einer Eigenkapitalquote in Höhe von € 12.000.000 – an den beiden FHH Fondsschiffen MS Silver Bay und MS Sunset Bay beteiligt.

Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay – warten seit 2009 auf Ausschüttungen

Die Bilanz für die Schiffsfonds Anleger des FHH Fonds Nr. 27 – Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay fällt verheerend aus: Warteten die FHH Schiffsfonds Anleger seit 2009 „lediglich“ auf sicher geglaubte Ausschüttungen droht ihnen mit Bekanntwerden der FHH Twinfonds MS Silver Bay und MS Sunset Bay Pleite nun auch die Rückforderung der in den Jahren 2005 bis 2008 erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Für die FHH Fonds Nr. 27 Twinfonds MS Silver Bay & MS Sunset Bay käme dieses Szenario einem Totalverlust ihrer seinerzeit vermeintlich sicher und Gewinn bringend in die beiden FHH Fondsschiffe investierten Geldes gleich.

Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen  erhalten haben sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

FHH Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene FHH – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene FHH Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer FHH Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die etwaig erforderliche werdende Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen umfassend informieren.