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Schiffsfonds Pleite reißt nicht ab: PCE MS „Ines“ meldet Insolvenz an

Veröffentlicht von Andreas Frank am 13. Dezember 2012

Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen bleiben auch kurz vor Weihnachten 2012 nicht von Hiobsbotschaften verschont. Aktuell betroffen: Die Zeichner des 2004 seitens des Schiffsfonds Initiators Premium Capital Emissionshaus (PCE) aufgelegten MS „Ines“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet musste nun auch der PCE MS „Ines“ infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten (Az.: 67e IN 374/12). Den Anlegern des PCE MS „Ines“ droht nun der Totalverlust der in das 1.016 TEU Vollcontainerschiff investierten Einlage.

PCE MS Ines: Tilgung des Schiffshypothekendarlehens läuft nicht nach Plan

Wie der PCE Leistungsbilanz zu entnehmen ist wurde der Schiffsfonds PCE MS Ines 2004 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 137.830.000 – am Markt platziert. Laut der aktuellen PCE Leistungsbilanz 2011 konnte das ursprünglich in Höhe von € 9.984.000 – aufgenommene Schiffshypothekendarlehen bis zum 31.12.2011 statt wie ursprünglich vorgesehen um € 4.897.000 – lediglich um € 2.927.000 – getilgt werden. Im Jahr 2011 und 2012 beschlossene Kapitalerhöhung kann PCE MS „Ines“ nicht retten: Die zur Konsolidierung der angespannten Liquiditätslage des PCE MS „Ines“ 2011 und 2012 laut Leistungsbilanz notwendig gewordenen und seitens der PCE MS „Ines“ Gesellschafter mehrheitlich getragenen Kapitalerhöhungen in Höhe von € 1 2 Milliarden und € 458.000 – konnten den wirtschaftlichen Untergang nicht verhindern. So musste nun über das Vermögen der PCE MS Ines die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden.

Anleger der PCE MS Ines bangen um Einlagen

Die nun bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung der PCE MS „Ines“ stellt für deren Anleger den traurigen Höhepunkt einer sich bereits zuvor abzeichnenden Talfahrt an: So mussten die Anleger der PCE MS Ines Zeichner laut Mitteilung des Portals zweitmarkt.de bereits seit dem Jahr 2008 auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen verzichten. Darüber hinaus mussten die Anleger infolge der ihrerseits mehrheitlich in den Jahren 2011 und 2012 geleisteten Nachschusszahlungen weitere finanzielle Einbussen verkraften. Mit der nun bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung droht den Anlegern der PCE MS „Ines“ nun sogar der Totalverlust des ihrerseits in das 1.016 TEU Vollcontainerschiff investierten Geldes.

PCE Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene PCE Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene PCE – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen 

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene PCE Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer PCE Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular besteht die Möglichkeit sich schnell und umfassend über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren.

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