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Schiffsfonds Pleiten reißen auch 2013 nicht ab

Veröffentlicht von Andreas Frank am 11. Januar 2013

Auch im gerade erst begonnenen neuen Jahr kommen Anleger geschlossener Schiffsbeteiligungen nicht zur Ruhe. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet mussten bereits zu Beginn der zweiten Januarwoche 2013 zwei Schiffsgesellschaften infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten. Im Einzelnen handelt es sich um die Schiffsgesellschaften MS „Vega Sonja“ (Az.: 526 IN 1/13) sowie Reederei Waller MS Silvana (Az. 12 IN 181/12). Den Anlegern der 2005 und 2007 aufgelegten Schiffsgesellschaften droht nun der Totalverlust.

Schiffsfonds Pleiten reißen auch 2013 nicht ab

MS „Vega Sonja“: Erstemission in 2007: Wie das Fondstelegramm weiter berichtet wurde die Schiffsgesellschaft MS „Vega Sonja“ seitens der Vega Reederei 2007 als Private Placement aufgelegt. Bei der MS „Vega Sonja“ handelt es sich um ein 706 TEU Containerschiff.

Reederei Waller MS Silvana: Erstemission 2005: Informationen des Fondstelegramm zufolge wurde die Schiffsgesellschaft MS Silvana 2005 seitens der Reederei Wilfried Waller als Private Placement aufgelegt. Bei der MS Silvana handelt es sich um ein 787 TEU Containerschiff welches im Jahr 2000 vom Stapel lief.

MS Vega Sonja und MS Silvana: Anlegern droht Totalverlust: Mit Bekanntwerden der Insolvenzanmeldungen der MS „Vega Sonja“ und Reederei Waller MS Silvana müssen deren Anleger nun damit rechnen einen Totalverlust ihrer in die beiden Containerschiffe investierten Einlagen zu erleiden.

Insolvenz der MS „Vega Sonja“ und MS Silvana:  Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Schiffsfonds-Anleger der MS „Vega Sonja“ sowie der Reederei Waller MS Silvana sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Sollten betroffene Schiffsfonds-Zeichner von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Schiffsfonds  sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Kontaktformular besteht die Möglichkeit sich schnell und umfassend über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann