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Schrottimmobilien – Nach wie vor Möglichkeiten für Betroffene

Veröffentlicht von Andreas Frank am 10. Juli 2009

Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge haben vornehmlich in den 90er Jahren ca. 300.000 Anleger eine so genannte Schrottimmobilie erworben. Trotz der zum Teil schon etliche Jahre zurück liegenden Investition hat nach wie vor eine Vielzahl von Eigentümern unter den damit verbundenen finanziellen Folgen zu leiden. Der seitens der Rechtsprechung geformte Begriff Schrottimmobilie umfasst fremd finanzierte und fremd vermittelte Steuersparimmobilien. Die betroffenen Immobilien wurden zu einem deutlich überteuerten Preis verkauft und besitzen heute einen wesentlich niedrigeren oder gar keinen Wert mehr.

Gezielte Verkaufsargumente

Die dem Erwerb der Schrottimmobilie vorausgegangene Vertragsanbahnung erfolge in den meisten Fällen über einen Vermittler der nicht selten aus dem Freundes- und Bekanntenkreis der Anleger stammte. Um die Anleger zu einem raschen Vertragsabschluss zu drängen bedienten sich die Vermittler von Schrottimmobilien stets der gleichen Argumente. Mit Schlagworten wie Wertzuwachs Steuerersparnis sowie Altersvorsorge gelang es den speziell geschulten Vermittlern in der Regel rasch die Anleger von den Vorteilen der Schrottimmobilie zu überzeugen. Der Erwerb der Schrottimmobilie wurde sodann im Rahmen eines seitens des Vermittlers initiierten Notartermins – nicht selten in unmittelbarem Anschluss an das Verkaufsgespräch und oftmals sogar in den späten Abendstunden – besiegelt. Eine vorherige Besichtigung der zumeist  in sehr weiter Entfernung zum Wohnort der Erwerber gelegenen Schrottimmobilie erfolgte in der Regel nicht.

Fremd finanziert durch Banken

Um auch Mittel- und Geringverdienern den Erwerb einer Schrottimmobilie schmackhaft machen zu können wurde diesen seitens des Vermittlers die Finanzierung durch renommierte Banken in Aussicht gestellt.

Eine Beratung der Anleger durch die finanzierende Bank erfolge dabei ebenso wenig wie eine Aufklärung über die mit dem Erwerb der Schrottimmobilie verbundenen Risiken. Tatsächlich haben die Anleger vor dem Erwerb der Schrottimmobile die Geschäftsräume der Bank in der Regel nie von innen gesehen und die erforderlichen Verträge direkt über den Vermittler erhalten.

Erwerb der Schrottimmobile für Anleger nicht gerechnet

Anders als seitens der Vermittler prognostiziert hat sich der Erwerb der Schrottimmobilie für die betroffenen Anleger finanziell nicht gerechnet. Vielfach stehen die erworbenen Schrottimmobilien leer und lassen sich – wenn überhaupt – nur mit einem erheblichen Wertverlust wieder verkaufen. Zudem sind oftmals weder die Mieteinnahmen in der versprochenen Höhe geflossen noch reichen die zugesagten Steuerersparnisse aus um das Darlehen weiter zu bedienen.

Was kann ein Erwerber einer Schrottimmobilie tun?

Für Erwerber einer Schrottimmobilie besteht nach wie vor die Möglichkeit, deren wirtschaftliche Situation durch Aufnahme von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Bank zu verbessern. Ob und inwieweit ein solches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll und praktikabel ist, bedarf einer individuellen rechtlichen Einzelfallprüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte.

Die Erfahrung im Umgang mit Betroffenen zeigt dass viele Erwerber einer Schrottimmobilie – sei es aus Scham über die erlittenen Verluste sei es aus Unkenntnis ob der bestehenden rechtlichen Optionen – zunächst davor zurückschrecken professionellen Rechtsrat in Anspruch zu nehmen. Statt sich mit der Situation abzufinden wird Erwerbern einer Schrottimmobilie empfohlen, die für sie in Betracht kommenden rechtlichen Optionen umfassend anwaltlich prüfen zu lassen. Erwerber einer Schrottimmobilie haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und weitere Informationen zu erhalten.

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann