Die Sparkasse Leipzig wurde vom Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 16.11.2017 wegen zweier Fondsbeteiligungen zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil wurde von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann aus Esslingen am Neckar erstritten. Die Entscheidung hat Signalwirkung für viele hundert von der Sparkasse Leipzig wegen geschlossener Fonds beratenen Kapitalanleger.
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