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Steuerberater intern: Risiko bei der Vermittlung von Kapitalanlagen

Veröffentlicht am 17. Juli 2017

Informationsbrief Steuerberater berichtet über unser Urteil

Der Informationsbrief Steuerberater intern berichtet sehr ausführlich über das von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erstrittene Urteil gegen einen Steuerberater (OLG Stuttgart, Urteil vom 02.05.2017).

In dem von der Kanzlei Aslanidis & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 02.05.2017 hat das OLG Stuttgart einen Steuerberater zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligungen an den verschiedenen geschlossenen Schiffsfonds  verurteilt. Bei den Fonds handelte es sich um den Lloyd Fonds 71 MS „LLOYD PARSIFAL“, Lloyd Fonds 75 MS „ALMATHEA“ und Zweite Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG – Best of Shipping II . Diese drei Beteiligungen hatte der ehemalige Steuerberater den Klägern vermittelt. Dabei wurden die Kläger nach den Feststellungen des Gerichts nicht über das Provisionsinteresse ihres Steuerberaters aufgeklärt, obwohl sie sich ausdrücklich danach erkundigt hatten. Dei Provisionen waren erheblich und betrugen 10%. Der Steuerberater hat damit gegen seine Pflichten aus dem geschlossenen Steuerberatungsvertrag verstoßen.
Das OLG Stuttgart geht vorliegend davon aus, dass der Beklagte als Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags einer anlegergerechten Beratung nicht nachgekommen ist und die bestehenden Risiken der Fonds verharmlost und seine Vertrauensposition als Steuerberater ausgenutzt hat.

Der beklagte Steuerberater wurde zum Schadensersatz in Höhe der jeweiligen Beteiligungssumme inklusive Agio, abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zzgl. Zinsen gegen Rückübertragung der Beteiligungen verurteilt.